Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 23.10.2024: Unterschied zwischen den Versionen

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'';Quadratur des Kreises
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In der Vorbereitung auf die Rede zum Haushalt und auf die kommenden Haushaltsgespräche
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In der Vorbereitung auf die Rede zum Haushalt und auf die kommenden Haushaltsgespräche reflektiere ich immer, was wir uns in den letzten Jahren vorgenommen und erreicht haben und wie sich die wirtschaftliche Entwicklung darstellt. Denn dies ist die Ausgangslage für die kommende Haushaltsplanung. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Rückblick hat es in sich. Ich möchte ihnen die wirtschaftliche Dimension an nur wenigen Zahlen erläutern: Ende 2021 – sprich vor nur 2,5 Jahren - hatte der Kreis noch eine Rücklage von 104 Millionen Euro. Das Jahr 2022, das ich noch unter den Titel gestellt habe „Mit Zuversicht nach vorne“ konnte noch mit einem positiven Ergebnis von rd. 12 Millionen Euro abgeschlossen werden. Im Jahr 2023 musste ein Verlust von 65 Millionen Euro verbucht werden und auch 2024 wird voraussichtlich mit rd. Minus 39 Millionen Euro abschließen. Die damals noch sehr hohe Rücklage wird somit Ende 2024 aufgebraucht sein. Bildlich gesprochen: Die Kasse ist leer! Hier drängt sich natürlich die Frage auf, wie konnte es zu dieser Entwicklung in einem so kurzen Zeitraum kommen? In meiner Analyse will ich zu dieser Fragestellung zuerst auf soziale und wirtschaftliche Themen eingehen, bevor ich später noch konkret die Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2025 aufzeige.
reflektiere ich immer, was wir uns in den letzten Jahren vorgenommen
 
und erreicht haben und wie sich die wirtschaftliche Entwicklung darstellt.
 
Denn dies ist die Ausgangslage für die kommende Haushaltsplanung.
 
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte,
 
sehr geehrte Damen und Herren,
 
dieser Rückblick hat es in sich. Ich möchte ihnen die wirtschaftliche Dimension
 
an nur wenigen Zahlen erläutern:
 
Ende 2021 – sprich vor nur 2,5 Jahren - hatte der Kreis noch eine Rücklage von
 
104 Millionen Euro. Das Jahr 2022, das ich noch unter den Titel gestellt habe „Mit
 
Zuversicht nach vorne“ konnte noch mit einem positiven Ergebnis von rd. 12 Millionen
 
Euro abgeschlossen werden. Im Jahr 2023 musste ein Verlust von 65 Millionen
 
Euro verbucht werden und auch 2024 wird voraussichtlich mit rd. Minus
 
39 Millionen Euro abschließen. Die damals noch sehr hohe Rücklage wird somit
 
Ende 2024 aufgebraucht sein. Bildlich gesprochen: Die Kasse ist leer!
 
Hier drängt sich natürlich die Frage auf, wie konnte es zu dieser Entwicklung in
 
einem so kurzen Zeitraum kommen?
 
In meiner Analyse will ich zu dieser Fragestellung zuerst auf soziale und wirtschaftliche
 
Themen eingehen, bevor ich später noch konkret die Auswirkungen
 
auf den Kreishaushalt 2025 aufzeige.
 
 
;1. Standards und Konnexität
 
;1. Standards und Konnexität
Um eines vorweg zu nehmen: Ich bin ein großer Freund und Verfechter unseres
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Um eines vorweg zu nehmen: Ich bin ein großer Freund und Verfechter unseres Sozialstaates, als eine Grundsäule unserer Demokratie. Aber, meine Damen und Herren, dies muss auch ein ausgewogenes System sein. Zum einen steigt zunehmend der Ressourcenverbrauch, wenn die Zahl der Anspruchsberechtigten durch Veränderung der Gesetzgebung ständig erweitert wird, die Einzelleistungen erhöht werden und der Verwaltungsaufwand überdimensional zunimmt. Zum anderen müssen die sozialen Leistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger auch gesamtgesellschaftlich erwirtschaftet werden, wenn man die Lasten nicht auf die kommenden Generationen verschieben will. Die aktuellen Entwicklungen zeigen hier auf, dass die Wirtschaft in Deutschland eher schrumpft und Richtung Rezession geht. In der vergangenen Dekade konnte die positive wirtschaftliche Entwicklung Schritt halten mit den steigenden Soziallasten und dadurch eine Finanzierung auch sicherstellen. Aber wenn sich diese Rahmenbedingungen verändern, muss auch die Politik in Bund und Land dies realisieren und entsprechend handeln. Leider sehe ich hier noch keinen Erkenntnisgewinn in der politischen Landschaft. Ganz im Gegenteil. Es zeichnet sich schon wieder ab, dass es beispielsweise bei der Jugendhilfe auch zu Veränderungen kommen wird, die zu finanzieren sein werden. Mit dem im Juni 2021 beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde nach vielen Jahrzehnten der Diskussion bereits der Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe beschritten. Es liegt nun ein mit Spannung erwarteter diesbezüglicher Referentenentwurf vor. Sollte der Entwurf Gesetz werden, wird dies zu deutlichen Fallzahl- und Ausgabensteigerungen sowie deutlichem Mehraufwand der Beschäftigten und folglich unweigerlich zu Personalmehrbedarfen führen. Auch wenn die Auswirkungen dieses Gesetzes noch weit weg erscheinen – es wird am 01.01.2028 Inkrafttreten, wäre jetzt - und nur jetzt - der Zeitpunkt, politisch zu handeln und Einfluss auf das Gesetz zu nehmen. Ist das Gesetz erst einmal beschlossen, sind die Kostensteigerungen unabsehbar und werden ab 2028 die Finanzen des Kreises unumstößlich und auf lange Zeit belasten. Erschwerend kommt hinzu – selbst wenn man sich auf eine grundsätzliche Konnexität bei Leistungsänderungen verständigt hat – dahinter verbirgt sich „Wer bestellt, bezahlt“, – dauert es Jahre, bis man sich auf die Parameter geeinigt hat, nach denen sich Bund und Land an den entstehenden Kosten beteiligen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG. Vielen im Saal ist dies ein Begriff. Für die neuen Kreisrätinnen und Kreisräte: Was verbirgt sich dahinter? Das BTHG ist ein umfassendes Gesetzespaket, das in vier zeitversetzten Reformstufen bis 2023 in Kraft getreten ist und das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Erst jetzt – Ende 2024 – zeichnet sich ab, dass man auf einem Weg der Einigung ist, wie die BTHG bedingten Mehrkosten ausgeglichen werden sollen. Das BTHG ist auch ein schönes Beispiel, wieviel mehr an Personaleinsatz erforderlich ist, um dies administrativ abwickeln zu können. Dies führt mich zu einem weiteren Punkt:
Sozialstaates, als eine Grundsäule unserer Demokratie. Aber, meine Damen und
 
Herren, dies muss auch ein ausgewogenes System sein. Zum einen steigt zunehmend
 
der Ressourcenverbrauch, wenn die Zahl der Anspruchsberechtigten
 
durch Veränderung der Gesetzgebung ständig erweitert wird, die Einzelleistungen
 
erhöht werden und der Verwaltungsaufwand überdimensional zunimmt. Zum
 
anderen müssen die sozialen Leistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger
 
auch gesamtgesellschaftlich erwirtschaftet werden, wenn man die Lasten nicht
 
auf die kommenden Generationen verschieben will. Die aktuellen Entwicklungen
 
zeigen hier auf, dass die Wirtschaft in Deutschland eher schrumpft und Richtung
 
Rezession geht. In der vergangenen Dekade konnte die positive wirtschaftliche
 
Entwicklung Schritt halten mit den steigenden Soziallasten und dadurch eine Finanzierung
 
auch sicherstellen. Aber wenn sich diese Rahmenbedingungen verändern, muss auch die Politik in Bund und Land dies realisieren und entsprechend
 
handeln. Leider sehe ich hier noch keinen Erkenntnisgewinn in der politischen
 
Landschaft. Ganz im Gegenteil. Es zeichnet sich schon wieder ab, dass
 
es beispielsweise bei der Jugendhilfe auch zu Veränderungen kommen wird, die
 
zu finanzieren sein werden. Mit dem im Juni 2021 beschlossenen Kinder- und
 
Jugendstärkungsgesetz wurde nach vielen Jahrzehnten der Diskussion bereits
 
der Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe beschritten. Es liegt nun ein
 
mit Spannung erwarteter diesbezüglicher Referentenentwurf vor. Sollte der Entwurf
 
Gesetz werden, wird dies zu deutlichen Fallzahl- und Ausgabensteigerungen
 
sowie deutlichem Mehraufwand der Beschäftigten und folglich unweigerlich
 
zu Personalmehrbedarfen führen. Auch wenn die Auswirkungen dieses Gesetzes
 
noch weit weg erscheinen – es wird am 01.01.2028 Inkrafttreten, wäre jetzt - und
 
nur jetzt - der Zeitpunkt, politisch zu handeln und Einfluss auf das Gesetz zu
 
nehmen. Ist das Gesetz erst einmal beschlossen, sind die Kostensteigerungen
 
unabsehbar und werden ab 2028 die Finanzen des Kreises unumstößlich und auf
 
lange Zeit belasten.
 
Erschwerend kommt hinzu – selbst wenn man sich auf eine grundsätzliche Konnexität
 
bei Leistungsänderungen verständigt hat – dahinter verbirgt sich „Wer bestellt,
 
bezahlt“, – dauert es Jahre, bis man sich auf die Parameter geeinigt hat,
 
nach denen sich Bund und Land an den entstehenden Kosten beteiligen.
 
Ein gutes Beispiel dafür ist das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG. Vielen im
 
Saal ist dies ein Begriff. Für die neuen Kreisrätinnen und Kreisräte: Was verbirgt
 
sich dahinter? Das BTHG ist ein umfassendes Gesetzespaket, das in vier zeitversetzten
 
Reformstufen bis 2023 in Kraft getreten ist und das für Menschen mit
 
Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG wurden mehr
 
Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen
 
geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe
 
beziehen, können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Erst jetzt
 
– Ende 2024 – zeichnet sich ab, dass man auf einem Weg der Einigung ist, wie
 
die BTHG bedingten Mehrkosten ausgeglichen werden sollen.
 
Das BTHG ist auch ein schönes Beispiel, wieviel mehr an Personaleinsatz erforderlich
 
ist, um dies administrativ abwickeln zu können. Dies führt mich zu einem
 
weiteren Punkt:
 
 
;2. Entlastungsallianz
 
;2. Entlastungsallianz
Der Nationale Normenkontrollrat, ein unabhängiges Expertengremium, das die
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Der Nationale Normenkontrollrat, ein unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung berät, hat in seinem Jahresbericht 2024 zwar die Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau gelobt, gleichwohl auch darauf hingewiesen, dass wir uns insgesamt auf einem hohen Aufwands-Plateau befinden, wovon wir dringend runter müssen. Die mediale und politische Aufmerksamkeit für die bürokratische Selbsteinhegung Deutschlands und Europas ist auf einem Allzeithoch angekommen. Die Vermeidung und der Abbau unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung des Vollzugs sind längst kein Randthema mehr. Die Politik darf das Momentum jetzt nicht vorbeiziehen lassen. Sie muss den dauerhaften Willen aufbringen, den Bürokratieabbau vom Einzel- zum systematischen Regelfall zu machen. In Baden-Württemberg hat eine Entlastungsallianz, bestehend aus der Landesregierung, den kommunalen Landesverbänden sowie den Wirtschafts- und Finanzverbänden im November 2023 ihre Arbeit aufgenommen. Ziel war es, bürokratische Belastungen abzubauen und zu einer Aufgaben- und Standardkritik auszuholen. Dieser längst überfällige Schritt war mit der großen Hoffnung verbunden, dass sich tatsächlich etwas ändert und für die kommunale Ebene spürbare Erleichterungen bringt. Die Kommunalen Landesverbände haben eine 15er-Liste an Entlastungsmöglichkeiten vorgelegt, wobei verdeutlicht wurde, dass diese Maßnahmen nicht einmal ansatzweise genügen, um die an sich notwendigen Entlastungseffekte zu generieren. Sie sind lediglich aber immerhin ein Beitrag, um die Entlastungsmaschinerie am Laufen zu halten. Wir brauchen diese Entlastung schnell und wirksam, so dass sie auch auf der Arbeitsebene in unserer Verwaltung ankommt. Das Land Baden-Württemberg möchte dem Bürokratieabbau mit einem neuen „Kommunalen Regelungs-Befreiungsgesetz“ begegnen, um so der kommunalen Familie zu ermöglichen, neue bürokratieärmere Lösungen zu erproben. Ein Schritt in die richtige Richtung. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin nun bald 40 Jahre im öffentlichen Dienst und habe schon viele Entbürokratisierungsversuche miterlebt. Es ist schwierig, an den Erfolg zu glauben. Ich werde mich aber natürlich trotzdem dafür einsetzen, dass wir hier vorankommen. Denn – und hier spannt sich auch der Bogen wieder zum Kreishaushalt – weniger Bürokratie bedeutet weniger Personalbedarfe, weniger Fachkräftemangel und weniger Personalaufwendungen.
Bundesregierung berät, hat in seinem Jahresbericht 2024 zwar die Bemühungen
 
der Bundesregierung zum Bürokratieabbau gelobt, gleichwohl auch darauf hingewiesen,
 
dass wir uns insgesamt auf einem hohen Aufwands-Plateau befinden,
 
wovon wir dringend runter müssen. Die mediale und politische Aufmerksamkeit
 
für die bürokratische Selbsteinhegung Deutschlands und Europas ist auf einem
 
Allzeithoch angekommen. Die Vermeidung und der Abbau unnötiger Vorschriften
 
und die Vereinfachung des Vollzugs sind längst kein Randthema mehr. Die Politik
 
darf das Momentum jetzt nicht vorbeiziehen lassen. Sie muss den dauerhaften
 
Willen aufbringen, den Bürokratieabbau vom Einzel- zum systematischen Regelfall
 
zu machen.
 
In Baden-Württemberg hat eine Entlastungsallianz, bestehend aus der Landesregierung,
 
den kommunalen Landesverbänden sowie den Wirtschafts- und Finanzverbänden
 
im November 2023 ihre Arbeit aufgenommen.
 
Ziel war es, bürokratische Belastungen abzubauen und zu einer Aufgaben- und
 
Standardkritik auszuholen. Dieser längst überfällige Schritt war mit der großen
 
Hoffnung verbunden, dass sich tatsächlich etwas ändert und für die kommunale
 
Ebene spürbare Erleichterungen bringt. Die Kommunalen Landesverbände haben
 
eine 15er-Liste an Entlastungsmöglichkeiten vorgelegt, wobei verdeutlicht
 
wurde, dass diese Maßnahmen nicht einmal ansatzweise genügen, um die an
 
sich notwendigen Entlastungseffekte zu generieren. Sie sind lediglich aber immerhin
 
ein Beitrag, um die Entlastungsmaschinerie am Laufen zu halten. Wir
 
brauchen diese Entlastung schnell und wirksam, so dass sie auch auf der Arbeitsebene
 
in unserer Verwaltung ankommt. Das Land Baden-Württemberg
 
möchte dem Bürokratieabbau mit einem neuen „Kommunalen Regelungs-Befreiungsgesetz“
 
begegnen, um so der kommunalen Familie zu ermöglichen, neue
 
bürokratieärmere Lösungen zu erproben. Ein Schritt in die richtige Richtung.
 
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin nun bald 40 Jahre im
 
öffentlichen Dienst und habe schon viele Entbürokratisierungsversuche miterlebt.
 
Es ist schwierig, an den Erfolg zu glauben. Ich werde mich aber natürlich trotzdem
 
dafür einsetzen, dass wir hier vorankommen. Denn – und hier spannt sich
 
auch der Bogen wieder zum Kreishaushalt – weniger Bürokratie bedeutet weniger
 
Personalbedarfe, weniger Fachkräftemangel und weniger Personalaufwendungen.
 
 
;3. Finanzierung Kliniken
 
;3. Finanzierung Kliniken
Die Finanzierung der Kliniken ist bundesweit einerseits ein gewaltiger Kraftakt für
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Die Finanzierung der Kliniken ist bundesweit einerseits ein gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten, aber auch wieder symptomatisch dafür, dass auf den Kreis – und somit mittelbar auf die Kommunen – von außen eine enorme Belastung zukommt, deren Finanzierung eigentlich von anderen Schultern im Sinne der staatlichen Daseinsvorsorge zu tragen wäre. Das in einer Umfrage der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft erhobene Gesamtdefizit der Kliniken für das Jahr 2023 beläuft sich auf insgesamt 670 Millionen Euro. 85 Prozent der allgemeinen Krankenhäuser erwarten nach dieser Umfrage, dass sie das Jahr 2024 mit einem Defizit abschließen werden, und rechnen mit einem erneuten Rekorddefizit von rund 900 Millionen Euro. Auch die vier GRN-Kliniken der Grund- und Regelversorgung in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises hatten im Jahr 2023 mit einem Rekorddefizit von minus 27,4 Millionen Euro zu kämpfen, das in gar keiner Weise selbstverschuldet ist. Vielmehr reichen die bisher geleisteten Einmalzahlungen des Bundes und der Länder nicht aus, die Preissteigerungen der letzten Jahre auszugleichen. Mit der Zielsetzung einer Verbesserung von Strukturen und Finanzierung haben Bund und Länder – vor ziemlich genau einem Jahr – mit dem Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 nahezu einstimmig beschlossen, wie eine solche Reform der Krankenhausvergütung gestaltet werden sollte. Leider widerspricht der aktuelle Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz diesen geeinten Eckpunkten in weiten Teilen und führt zu einer Hängepartie, ohne die dringend notwendigen zentralen Festlegungen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die von Herrn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach versprochene Auswirkungsanalyse noch nicht vorliegt. Eine Reform ohne vorherige Auswirkungsanalyse gleicht allerdings einem Blindflug. Daher haben zirka 20 Kliniken der Metropolregion Rhein-Neckar ein externes Gutachten beauftragt, um das Angebot dieses Versorgungsgebiets für die Zukunft zu gestalten und abzustimmen. Zielsetzung dabei ist es – im Sinne der Krankenhausstrukturreform – die teilweise zu beobachtende Fragmentierung der Leistungserbringung zu konsolidieren, Schwerpunkte zu bilden und eine enge Zusammenarbeit der Krankenhäuser anzustreben. Und selbst wenn hier Reformen in Zukunft möglicherweise für eine Entlastung sorgen könnten, werden noch viele Jahre ins Land gehen. Für den Kreishaushalt bedeutet dies, dass wir in den Jahren 2023 bis 2028 voraussichtlich rund 120 Millionen Euro (!) zur Unterstützung unserer Kliniken zur Verlustabdeckung in die Hand nehmen müssen, um diese vor der Insolvenz zu retten. Davon gehen wir derzeit aus. In dem genannten Betrag sind Zuweisungen des Kreises für Investitionen der GRN Kliniken, z. B. den Neubau in Sinsheim, noch gar nicht enthalten, die im Übrigen eigentlich auch vollständig vom Land zu tragen wären. Alle Fraktionen haben bisher zu verstehen gegeben, dass sie voll und ganz hinter unseren Kliniken zur Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner unserer 54 Kommunen stehen. Auch wenn das Land Baden-Württemberg für die Krankenhäuser in den Jahren 2024, 2025 voraussichtlich rund 300 Millionen Euro erfreulicher Weise zur Verfügung stellen wird, deckt dies bei den GRN-Kliniken mit einem Anteil von zirka 4 bis 6 Millionen Euro nur einen geringen Anteil des Bedarfes ab. Meine Damen und Herren, die genannten Summen kann der Kreis aus eigener Kraft mit noch so vielen Einsparrunden nicht selbst stemmen. Der Kreis, und das wissen die meisten hier Anwesenden, hat - außer der Kreisumlage - keine eigene am Wachstum orientierte sonstige Einnahmequelle. Insoweit müssen diese Beträge zur Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürger auch solidarisch von allen Kommunen getragen werden.
alle Beteiligten, aber auch wieder symptomatisch dafür, dass auf den Kreis – und
 
somit mittelbar auf die Kommunen – von außen eine enorme Belastung zukommt,
 
deren Finanzierung eigentlich von anderen Schultern im Sinne der staatlichen
 
Daseinsvorsorge zu tragen wäre. Das in einer Umfrage der baden-württembergischen
 
Krankenhausgesellschaft erhobene Gesamtdefizit der Kliniken für das
 
Jahr 2023 beläuft sich auf insgesamt 670 Millionen Euro. 85 Prozent der allgemeinen
 
Krankenhäuser erwarten nach dieser Umfrage, dass sie das Jahr 2024
 
mit einem Defizit abschließen werden, und rechnen mit einem erneuten Rekorddefizit
 
von rund 900 Millionen Euro. Auch die vier GRN-Kliniken der Grund- und
 
Regelversorgung in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises hatten im Jahr
 
2023 mit einem Rekorddefizit von minus 27,4 Millionen Euro zu kämpfen, das in
 
gar keiner Weise selbstverschuldet ist. Vielmehr reichen die bisher geleisteten
 
Einmalzahlungen des Bundes und der Länder nicht aus, die Preissteigerungen
 
der letzten Jahre auszugleichen.
 
Mit der Zielsetzung einer Verbesserung von Strukturen und Finanzierung haben
 
Bund und Länder – vor ziemlich genau einem Jahr – mit dem Eckpunktepapier
 
vom 10. Juli 2023 nahezu einstimmig beschlossen, wie eine solche Reform der
 
Krankenhausvergütung gestaltet werden sollte. Leider widerspricht der aktuelle
 
Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz diesen geeinten
 
Eckpunkten in weiten Teilen und führt zu einer Hängepartie, ohne die dringend
 
notwendigen zentralen Festlegungen. Erschwerend kommt hinzu, dass
 
auch die von Herrn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach versprochene
 
Auswirkungsanalyse noch nicht vorliegt. Eine Reform ohne vorherige
 
Auswirkungsanalyse gleicht allerdings einem Blindflug.
 
Daher haben zirka 20 Kliniken der Metropolregion Rhein-Neckar ein externes
 
Gutachten beauftragt, um das Angebot dieses Versorgungsgebiets für die Zukunft
 
zu gestalten und abzustimmen. Zielsetzung dabei ist es – im Sinne der
 
Krankenhausstrukturreform – die teilweise zu beobachtende Fragmentierung der
 
Leistungserbringung zu konsolidieren, Schwerpunkte zu bilden und eine enge
 
Zusammenarbeit der Krankenhäuser anzustreben.
 
Und selbst wenn hier Reformen in Zukunft möglicherweise für eine Entlastung
 
sorgen könnten, werden noch viele Jahre ins Land gehen. Für den Kreishaushalt
 
bedeutet dies, dass wir in den Jahren 2023 bis 2028 voraussichtlich rund 120
 
Millionen Euro (!) zur Unterstützung unserer Kliniken zur Verlustabdeckung in die
 
Hand nehmen müssen, um diese vor der Insolvenz zu retten. Davon gehen wir
 
derzeit aus. In dem genannten Betrag sind Zuweisungen des Kreises für Investitionen
 
der GRN Kliniken, z. B. den Neubau in Sinsheim, noch gar nicht enthalten,
 
die im Übrigen eigentlich auch vollständig vom Land zu tragen wären. Alle Fraktionen
 
haben bisher zu verstehen gegeben, dass sie voll und ganz hinter unseren
 
Kliniken zur Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner unserer 54 Kommunen
 
stehen. Auch wenn das Land Baden-Württemberg für die Krankenhäuser in
 
den Jahren 2024, 2025 voraussichtlich rund 300 Millionen Euro erfreulicher
 
Weise zur Verfügung stellen wird, deckt dies bei den GRN-Kliniken mit einem
 
Anteil von zirka 4 bis 6 Millionen Euro nur einen geringen Anteil des Bedarfes ab.
 
Meine Damen und Herren, die genannten Summen kann der Kreis aus eigener
 
Kraft mit noch so vielen Einsparrunden nicht selbst stemmen. Der Kreis, und das
 
wissen die meisten hier Anwesenden, hat - außer der Kreisumlage - keine eigene
 
am Wachstum orientierte sonstige Einnahmequelle. Insoweit müssen diese Beträge
 
zur Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürger auch solidarisch
 
von allen Kommunen getragen werden.
 
 
;4. Unterbringung von Flüchtlingen und Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern
 
;4. Unterbringung von Flüchtlingen und Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern
für Geflüchtete
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für Geflüchtete Auch wenn sich die Lage im Bereich der Flüchtlingsunterbringung nach den starken Zugängen 2022 und 2023 etwas entspannter darstellt, ist und bleibt es eine staatliche Aufgabe, und die Forderung der kommunalen Familie ist ganz klar: Alle Flucht induzierten Aufwendungen sind entsprechend zu erstatten. Hier ziehen sich die Abrechnungen der letzten Jahre regelmäßig über mehrere Jahre hin. So wird dieses Jahr die Spitzabrechnung bei der vorläufigen Unterbringung für das Jahr 2019 abgeschlossen, also erst 5 Jahre später. Auch wenn hier Vorgriffsund Abschlagszahlungen geleistet werden, summieren sich die Rückstände auf einen Betrag von derzeit 17 Millionen Euro erheblich an und belasten natürlich die Liquidität des Kreises entsprechend. Mir ist es an dieser Stelle aber nach wie vor sehr wichtig, die Kosten voll ersetzt zu bekommen, auch wenn der zeitliche Verzug die Kassenlage des Kreises belastet. Zu unterscheiden von der Unterbringung der Flüchtlinge und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Leistungen für Geflüchtete nach den Sozialgesetzbüchern. Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 ist vorgesehen, einen neuen Sonderlastenausgleich in das Finanzausgleichsgesetz zur Förderung der kommunalen Aufgabenerfüllung im Bereich Flucht und Migration aufzunehmen. Über die Höhe eines solchen „Topfes“ liegen die Meinungen zwischen den Kommunalen Landesverbänden und dem Land jedoch noch weit auseinander. Derzeit wird ein kommunaler Bedarf von rund 1,2 Milliarden Euro gesehen, den selbst die Weiterleitung der vollen Bundesbeteiligung von rund 229 Millionen Euro wie im Jahr 2024 nicht abdecken würde – vorgesehen ist bisher im Übrigen nur die hälftige Weitergabe. Die weiteren Verhandlungen werden wir aufmerksam verfolgen und Veränderungen ggf. noch in den endgültigen Haushalt aufnehmen.
Auch wenn sich die Lage im Bereich der Flüchtlingsunterbringung nach den starken
 
Zugängen 2022 und 2023 etwas entspannter darstellt, ist und bleibt es eine
 
staatliche Aufgabe, und die Forderung der kommunalen Familie ist ganz klar: Alle
 
Flucht induzierten Aufwendungen sind entsprechend zu erstatten. Hier ziehen
 
sich die Abrechnungen der letzten Jahre regelmäßig über mehrere Jahre hin. So
 
wird dieses Jahr die Spitzabrechnung bei der vorläufigen Unterbringung für das
 
Jahr 2019 abgeschlossen, also erst 5 Jahre später. Auch wenn hier Vorgriffsund
 
Abschlagszahlungen geleistet werden, summieren sich die Rückstände auf
 
einen Betrag von derzeit 17 Millionen Euro erheblich an und belasten natürlich
 
die Liquidität des Kreises entsprechend. Mir ist es an dieser Stelle aber nach wie
 
vor sehr wichtig, die Kosten voll ersetzt zu bekommen, auch wenn der zeitliche
 
Verzug die Kassenlage des Kreises belastet.
 
Zu unterscheiden von der Unterbringung der Flüchtlinge und den Leistungen
 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Leistungen für Geflüchtete nach
 
den Sozialgesetzbüchern. Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026
 
ist vorgesehen, einen neuen Sonderlastenausgleich in das Finanzausgleichsgesetz
 
zur Förderung der kommunalen Aufgabenerfüllung im Bereich Flucht und
 
Migration aufzunehmen. Über die Höhe eines solchen „Topfes“ liegen die Meinungen
 
zwischen den Kommunalen Landesverbänden und dem Land jedoch
 
noch weit auseinander. Derzeit wird ein kommunaler Bedarf von rund 1,2 Milliarden
 
Euro gesehen, den selbst die Weiterleitung der vollen Bundesbeteiligung von
 
rund 229 Millionen Euro wie im Jahr 2024 nicht abdecken würde – vorgesehen
 
ist bisher im Übrigen nur die hälftige Weitergabe. Die weiteren Verhandlungen
 
werden wir aufmerksam verfolgen und Veränderungen ggf. noch in den endgültigen
 
Haushalt aufnehmen.
 
 
;5. Landesmobilitätsgesetz
 
;5. Landesmobilitätsgesetz
Kommen wir zum ÖPNV, bei dem Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinandergehen.
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Kommen wir zum ÖPNV, bei dem Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinandergehen. Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes trifft unter anderem eigene Regelungen zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge zur Umsetzung der EU-Richtlinie Clean Vehicles Directive sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetzes. Aktuell ist Baden-Württemberg als einziges Flächenbundesland (neben Berlin) noch nicht der sogenannten Branchenvereinbarung zur Verrechnung von Beschaffungsquoten zwischen verschiedenen Auftraggebern beigetreten. Der Gesetzesentwurf sieht lediglich die Möglichkeit der Verrechnung von Beschaffungsquoten zwischen Aufgabenträgern in Baden-Württemberg auf bilateraler Basis vor und verhindert faktisch die Zusammenarbeit mit Auftraggebern, die nicht in Baden-Württemberg angesiedelt sind. Damit wird die länderübergreifende Struktur von Verkehrsverbünden, wie z.B. des Verkehrsverbundes Rhein- Neckar nicht berücksichtigt. Eine solche Regelung wird aber nicht benötigt, wenn sich auch das Land Baden-Württemberg der Branchenvereinbarung anschließt. Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes sieht erstmals die Möglichkeit vor, eine Mobilitätsabgabe, d.h. das freiwillige Instrument des sog. Mobilitätspasses einzuführen. Vor Einführung eines Mobilitätspasses wird aber zunächst ein bestimmtes Mindestmaß an Angebot benötigt. Bekanntermaßen koppelt die Landesregierung das Verdopplungsziel im ÖPNV maßgelblich an die Mobilitätsgarantie. Dabei weisen die Kommunalen Landesverbände regelmäßig darauf hin, dass das Land in der primären Finanzierungsverpflichtung für die Ausbaumaßnahmen steht, welche die Landesregierung als Standards im Rahmen der Mobilitätsgarantie im Koalitionsvertrag gesetzt hat. In einem Flächenlandkreis, wie dem Rhein-Neckar-Kreis mit unterschiedlichen Teilräumen, ist die Einführung durchaus schwierig, insbesondere, weil die Angebotsqualität beim ÖPNV unterschiedlich ist. Die Vorgaben sind in unserem Landkreis nicht flächendeckend erfüllt. Das Gesetz schafft m.E. ein Instrument, dessen Voraussetzungen durch eine unzulängliche Finanzierung des ÖPNV-Grundangebots vereitelt werden. Zunächst wäre ÖPNV-Ausbau im Sinne der Mobilitätsgarantie zu betreiben, bevor ÖPNV-Zusatzangebote ggfs. durch eine Mobilitätsabgabe finanziert werden können. Etwaige zusätzliche finanzielle Belastungen der Einwohnerinnen und Einwohner müssen mit echten Quantitäts- und Qualitätssteigerungen im ÖPNV einhergehen; anderenfalls wird dieses Finanzierungsinstrument nicht auf eine gesellschaftliche Akzeptanz stoßen. Aus diesen Gründen werde ich dem Kreistag nicht in absehbarer Zeit vorschlagen, einen Mobilitätspass oder eine Mobilitätsabgabe einzuführen. Ein attraktiver und vor allem moderner ÖPNV ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV wird maßgeblich vom weiteren Angebotsausbau abhängen, dieser wiederum von der Ressourcenfrage. Für den Angebotsausbau für Bus und Schiene benötigen wir ausreichende Finanzierungsmittel und auch die Planbarkeit der Finanzierungsmöglichkeiten, denn wir haben einen sehr großen Finanzbedarf, sowohl für den Erhalt des aktuellen ÖPNV-Angebots als auch für den weiteren Ausbau. Was den laufenden Betrieb anbetrifft, erwarten wir vom Land, dass es nun endlich seine Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlöst und entsprechend der grundsätzlichen Verständigung auch tatsächlich in die Finanzierung des von uns bezahlten SPNV im OEG-Linienbündel einsteigt. Hier laufen die Gespräche. Mit dem Einstieg des Landes würde sich der Defizitausgleich beim laufenden Betrieb verringern und die betroffenen Kommunen und der Kreis entlastet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies waren Themen, die von außen auf den Kreis und somit auf die kommenden Haushalte einwirken. Ein Thema, was uns alle global aber auch speziell im Kreis in den kommenden Jahren weiterhin beschäftigen wird, ist der
Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes trifft unter anderem
 
eigene Regelungen zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge zur Umsetzung der
 
EU-Richtlinie Clean Vehicles Directive sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-
 
Gesetzes. Aktuell ist Baden-Württemberg als einziges Flächenbundesland
 
(neben Berlin) noch nicht der sogenannten Branchenvereinbarung zur Verrechnung
 
von Beschaffungsquoten zwischen verschiedenen Auftraggebern beigetreten.
 
Der Gesetzesentwurf sieht lediglich die Möglichkeit der Verrechnung von Beschaffungsquoten
 
zwischen Aufgabenträgern in Baden-Württemberg auf bilateraler
 
Basis vor und verhindert faktisch die Zusammenarbeit mit Auftraggebern,
 
die nicht in Baden-Württemberg angesiedelt sind. Damit wird die länderübergreifende
 
Struktur von Verkehrsverbünden, wie z.B. des Verkehrsverbundes Rhein-
 
Neckar nicht berücksichtigt. Eine solche Regelung wird aber nicht benötigt, wenn
 
sich auch das Land Baden-Württemberg der Branchenvereinbarung anschließt.
 
Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes sieht erstmals die Möglichkeit vor,
 
eine Mobilitätsabgabe, d.h. das freiwillige Instrument des sog. Mobilitätspasses
 
einzuführen. Vor Einführung eines Mobilitätspasses wird aber zunächst ein bestimmtes
 
Mindestmaß an Angebot benötigt. Bekanntermaßen koppelt die Landesregierung
 
das Verdopplungsziel im ÖPNV maßgelblich an die Mobilitätsgarantie.
 
Dabei weisen die Kommunalen Landesverbände regelmäßig darauf hin,
 
dass das Land in der primären Finanzierungsverpflichtung für die Ausbaumaßnahmen
 
steht, welche die Landesregierung als Standards im Rahmen der Mobilitätsgarantie
 
im Koalitionsvertrag gesetzt hat. In einem Flächenlandkreis, wie
 
dem Rhein-Neckar-Kreis mit unterschiedlichen Teilräumen, ist die Einführung
 
durchaus schwierig, insbesondere, weil die Angebotsqualität beim ÖPNV unterschiedlich
 
ist. Die Vorgaben sind in unserem Landkreis nicht flächendeckend erfüllt.
 
Das Gesetz schafft m.E. ein Instrument, dessen Voraussetzungen durch
 
eine unzulängliche Finanzierung des ÖPNV-Grundangebots vereitelt werden.
 
Zunächst wäre ÖPNV-Ausbau im Sinne der Mobilitätsgarantie zu betreiben, bevor
 
ÖPNV-Zusatzangebote ggfs. durch eine Mobilitätsabgabe finanziert werden
 
können. Etwaige zusätzliche finanzielle Belastungen der Einwohnerinnen und
 
Einwohner müssen mit echten Quantitäts- und Qualitätssteigerungen im ÖPNV
 
einhergehen; anderenfalls wird dieses Finanzierungsinstrument nicht auf eine
 
gesellschaftliche Akzeptanz stoßen. Aus diesen Gründen werde ich dem Kreistag
 
nicht in absehbarer Zeit vorschlagen, einen Mobilitätspass oder eine Mobilitätsabgabe
 
einzuführen.
 
Ein attraktiver und vor allem moderner ÖPNV ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz.
 
Die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV wird maßgeblich vom weiteren
 
Angebotsausbau abhängen, dieser wiederum von der Ressourcenfrage. Für den
 
Angebotsausbau für Bus und Schiene benötigen wir ausreichende Finanzierungsmittel
 
und auch die Planbarkeit der Finanzierungsmöglichkeiten, denn wir
 
haben einen sehr großen Finanzbedarf, sowohl für den Erhalt des aktuellen
 
ÖPNV-Angebots als auch für den weiteren Ausbau.
 
Was den laufenden Betrieb anbetrifft, erwarten wir vom Land, dass es nun endlich
 
seine Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlöst und entsprechend der grundsätzlichen
 
Verständigung auch tatsächlich in die Finanzierung des von uns bezahlten
 
SPNV im OEG-Linienbündel einsteigt. Hier laufen die Gespräche. Mit
 
dem Einstieg des Landes würde sich der Defizitausgleich beim laufenden Betrieb
 
verringern und die betroffenen Kommunen und der Kreis entlastet werden.
 
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
dies waren Themen, die von außen auf den Kreis und somit auf die kommenden
 
Haushalte einwirken. Ein Thema, was uns alle global aber auch speziell im Kreis
 
in den kommenden Jahren weiterhin beschäftigen wird, ist der
 
 
;6. Klimaschutz
 
;6. Klimaschutz
Der Klimaschutz bleibt wichtige Aufgabe aber auch Herausforderung für den
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Der Klimaschutz bleibt wichtige Aufgabe aber auch Herausforderung für den Kreis, gerade vor dem sehr schwierigen finanziellen Umfeld. Der Gesamtprozess zur Steuerung der klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2035 wird weitergehen und im fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept des Kreises ist die Thematik Klimaneutralität im Kreisgebiet als Aufgaben- und Zielstellung genannt. Ein Schwerpunkt wird die Umsetzung der energetischen Sanierungsfahrpläne in den kommenden Jahren sein. Die Maßnahmen im engeren Sinne umfassen wesentliche Verbesserungen an Dächern, Fassaden und Fenstern sowie an den Heizungs- und Lüftungsanlagen unserer Schul- und Verwaltungsgebäude. Letztlich bleibt die Entscheidung über die Aufnahme der Planung und deren Ausführung bzw. Umsetzung bei jeder einzelnen Baumaßnahme alleine aufgrund des voraussichtlichen Bauvolumens in der Hand der politischen Gremien. Bei einem geschätzten Gesamtvolumen in dreistelliger Millionenhöhe gilt es, klug abzuwägen, welche Maßnahmen angegangen werden sollen. Wie wirken sich nun all diese Entwicklungen konkret auf unseren Haushaltsentwurf 2025 aus? An dieser Stelle nur ganz wenige Zahlen. Wir werden in den kommenden Ausschussrunden – wie immer – detailliert die einzelnen Bereiche erläutern. Um die gesetzlich vorgegebene Mindestliquidität Ende 2025 zu erreichen, ist im Entwurf ein positives ordentliches Ergebnis von 16,5 Millionen Euro vorgesehen. Um dies zu erreichen, mussten 397 Millionen Euro an Kreisumlageaufkommen eingestellt werden. Dies entspricht einer Steigerung des Hebesatzes um 5,25 Prozentpunkte auf 32,75 Prozentpunkte. Zwei Punkte möchte ich herausgreifen, die den Haushalt 2025 maßgeblich belasten: - Zwangsläufige Mehrbedarfe im Sozialetat von rund 30 Millionen Euro – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. - Verlustabdeckung GRN Kliniken in Höhe von 20 Millionen Euro zuzüglich des überplanmäßigen Aufwands aus dem Jahr 2024 von 9,1 Millionen Euro, der die Ausgangsbasis der Liquidität entsprechend belastet hat – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. Auch wenn ich heute wiederholt von Prozentpunkten Kreisumlage gesprochen haben, ist maßgebend welches Kreisumlageaufkommen in Euro sich dahinter sich verbirgt. Der Kreisumlagehebesatz ist lediglich ein Faktor. Viel entscheidender ist das zu Grunde liegende Steueraufkommen der kreisangehörigen Kommunen und die Systematik des Finanzausgleichs. Der Finanzausgleich hat zum Ziel landesweit einen Ausgleich zwischen steuerstarken und steuerschwachen Kommunen und Landkreisen zu schaffen. Dies bedeutet konkret: Steigt die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen im zweitvorangegangen Jahr als Basis für die aktuelle Berechnung, steigt zwar auf der einen Seite das Kreisumlageaufkommen bei gleichbleibendem Hebesatz aber auf der anderen Seite steigt auch die Steuerkraft des Kreises und dadurch reduzieren sich z.B. die Schlüsselzuweisungen des Landes an den Kreis. Deshalb ist es wichtig, wenn man von Veränderung beim Kreisumlageaufkommen spricht, den gesamten Finanzausgleich miteinzubeziehen. Wir haben 2025 ein Investitionsvolumen beim Kreis und EBVIT in Höhe von 43 Millionen Euro aufgelegt und werden dies mit rd. 35 Millionen Euro an Kreditaufnahmen finanzieren, was letztlich zu einem voraussichtlichen Schuldenstand Ende 2025 von 149 Millionen Euro führen wird. Einen Blick in die Glaskugel „Finanzplanung“ möchte ich heute noch nicht werfen. Dies werden wir uns bei der Beratung über den finalen Haushaltsplan gemeinsam näher anschauen.
Kreis, gerade vor dem sehr schwierigen finanziellen Umfeld.
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Der Gesamtprozess zur Steuerung der klimaneutralen Kommunalverwaltung bis
 
2035 wird weitergehen und im fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept des Kreises
 
ist die Thematik Klimaneutralität im Kreisgebiet als Aufgaben- und Zielstellung
 
genannt. Ein Schwerpunkt wird die Umsetzung der energetischen Sanierungsfahrpläne
 
in den kommenden Jahren sein. Die Maßnahmen im engeren
 
Sinne umfassen wesentliche Verbesserungen an Dächern, Fassaden und Fenstern
 
sowie an den Heizungs- und Lüftungsanlagen unserer Schul- und Verwaltungsgebäude.
 
Letztlich bleibt die Entscheidung über die Aufnahme der Planung
 
und deren Ausführung bzw. Umsetzung bei jeder einzelnen Baumaßnahme alleine
 
aufgrund des voraussichtlichen Bauvolumens in der Hand der politischen
 
Gremien. Bei einem geschätzten Gesamtvolumen in dreistelliger Millionenhöhe
 
gilt es, klug abzuwägen, welche Maßnahmen angegangen werden sollen.
 
Wie wirken sich nun all diese Entwicklungen konkret auf unseren Haushaltsentwurf
 
2025 aus? An dieser Stelle nur ganz wenige Zahlen. Wir werden in den
 
kommenden Ausschussrunden – wie immer – detailliert die einzelnen Bereiche
 
erläutern.
 
Um die gesetzlich vorgegebene Mindestliquidität Ende 2025 zu erreichen, ist im
 
Entwurf ein positives ordentliches Ergebnis von 16,5 Millionen Euro vorgesehen.
 
Um dies zu erreichen, mussten 397 Millionen Euro an Kreisumlageaufkommen
 
eingestellt werden. Dies entspricht einer Steigerung des Hebesatzes um 5,25
 
Prozentpunkte auf 32,75 Prozentpunkte.
 
Zwei Punkte möchte ich herausgreifen, die den Haushalt 2025 maßgeblich belasten:
 
- Zwangsläufige Mehrbedarfe im Sozialetat von rund 30 Millionen Euro – entspricht
 
2,5 Prozentpunkte Kreisumlage.
 
- Verlustabdeckung GRN Kliniken in Höhe von 20 Millionen Euro zuzüglich des
 
überplanmäßigen Aufwands aus dem Jahr 2024 von 9,1 Millionen Euro, der
 
die Ausgangsbasis der Liquidität entsprechend belastet hat – entspricht 2,5
 
Prozentpunkte Kreisumlage.
 
Auch wenn ich heute wiederholt von Prozentpunkten Kreisumlage gesprochen
 
haben, ist maßgebend welches Kreisumlageaufkommen in Euro sich dahinter
 
sich verbirgt. Der Kreisumlagehebesatz ist lediglich ein Faktor. Viel entscheidender
 
ist das zu Grunde liegende Steueraufkommen der kreisangehörigen Kommunen
 
und die Systematik des Finanzausgleichs. Der Finanzausgleich hat zum Ziel
 
landesweit einen Ausgleich zwischen steuerstarken und steuerschwachen Kommunen
 
und Landkreisen zu schaffen. Dies bedeutet konkret:
 
Steigt die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen im zweitvorangegangen
 
Jahr als Basis für die aktuelle Berechnung, steigt zwar auf der einen Seite das
 
Kreisumlageaufkommen bei gleichbleibendem Hebesatz aber auf der anderen
 
Seite steigt auch die Steuerkraft des Kreises und dadurch reduzieren sich z.B.
 
die Schlüsselzuweisungen des Landes an den Kreis. Deshalb ist es wichtig, wenn
 
man von Veränderung beim Kreisumlageaufkommen spricht, den gesamten Finanzausgleich
 
miteinzubeziehen.
 
Wir haben 2025 ein Investitionsvolumen beim Kreis und EBVIT in Höhe von 43
 
Millionen Euro aufgelegt und werden dies mit rd. 35 Millionen Euro an Kreditaufnahmen
 
finanzieren, was letztlich zu einem voraussichtlichen Schuldenstand
 
Ende 2025 von 149 Millionen Euro führen wird.
 
Einen Blick in die Glaskugel „Finanzplanung“ möchte ich heute noch nicht werfen.
 
Dies werden wir uns bei der Beratung über den finalen Haushaltsplan gemeinsam
 
näher anschauen.
 
 
;Liebe Kreisrätinnen und Kreisräte,
 
;Liebe Kreisrätinnen und Kreisräte,
 
;meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
;meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich wollte Ihnen heute im Wesentlichen aufzeigen, wie sehr die Haushaltsplanung
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''"ich wollte Ihnen heute im Wesentlichen aufzeigen, wie sehr die Haushaltsplanung 2025 – noch mehr als bisher – von fremden Faktoren beeinflusst wird. Die Verwaltung hat schon zu Beginn des Jahres 2024 und nochmal mit der Erstellung des Entwurfes intensiv mit allen Ämtern und Stabsstellen alle Kostenarten auf mögliche Einsparungen durchforstet. Aber, meine Damen und Herren, der Kreis muss seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, darf nicht seine Gebäude – seien es Schulen oder Verwaltungsgebäude, seine Straßen oder auch die Bildung, als den Rohstoff und Grundpfeiler in Deutschland – vernachlässigen, nur, weil wir von Bund, Land oder anderen Kostenträger in vielen Bereichen nicht auskömmlich finanziert werden. Hier ist meine Botschaft: Macht den Kommunen weniger bürokratische Vorgaben, stattet sie ordentlich finanziell aus, dann wird die Kommunale Familie die Aufgaben zielorientiert und wirtschaftlich lösen, wie sie dies schon in vielen Situationen gezeigt hat. Ich möchte hier nur an die Flüchtlingsunterbringung, Corona und die Energiekrise erinnern. Wir haben mit dem vorliegenden Entwurf gemeinsam eine Aufgabe vor uns, die einer Quadratur des Kreises gleicht. Wir wollen, bzw. müssen Ökonomie, Ökologie, Soziales unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit und unter Berücksichtigung der Leistungskraft der Kommunen unter einen Hut bringen. Und es muss dann noch ein genehmigungsfähiger Kreishaushalt dabei herauskommen. Eine schier unlösbare Aufgabe. Lassen Sie es uns gemeinsam, konstruktiv und vertrauensvoll in den kommenden Gremiensitzungen angehen. Auf die anstehenden Beratungen in den Fachausschüssen bin ich gespannt.  
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des Entwurfes intensiv mit allen Ämtern und Stabsstellen alle Kostenarten auf
 
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Aber, meine Damen und Herren, der Kreis muss seinen gesetzlichen Verpflichtungen
 
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Kostenträger in vielen Bereichen nicht auskömmlich finanziert werden.
 
Hier ist meine Botschaft: Macht den Kommunen weniger bürokratische Vorgaben,
 
stattet sie ordentlich finanziell aus, dann wird die Kommunale Familie die
 
Aufgaben zielorientiert und wirtschaftlich lösen, wie sie dies schon in vielen Situationen
 
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Wir haben mit dem vorliegenden Entwurf gemeinsam eine Aufgabe vor uns, die
 
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Und es muss dann noch ein genehmigungsfähiger Kreishaushalt dabei herauskommen.
 
Eine schier unlösbare Aufgabe. Lassen Sie es uns gemeinsam, konstruktiv
 
und vertrauensvoll in den kommenden Gremiensitzungen angehen. Auf
 
die anstehenden Beratungen in den Fachausschüssen bin ich gespannt.
 
Vielen Dank!''  
 
  
 
(Landrat Stefan Dallinger auf der Kreistagssitzung, 22.10.2024, Weinheim)
 
(Landrat Stefan Dallinger auf der Kreistagssitzung, 22.10.2024, Weinheim)
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Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 18. Oktober 2024]
 
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 18. Oktober 2024]

Version vom 24. Oktober 2024, 00:54 Uhr

"Quadratur des Kreises

In der Vorbereitung auf die Rede zum Haushalt und auf die kommenden Haushaltsgespräche reflektiere ich immer, was wir uns in den letzten Jahren vorgenommen und erreicht haben und wie sich die wirtschaftliche Entwicklung darstellt. Denn dies ist die Ausgangslage für die kommende Haushaltsplanung. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Rückblick hat es in sich. Ich möchte ihnen die wirtschaftliche Dimension an nur wenigen Zahlen erläutern: Ende 2021 – sprich vor nur 2,5 Jahren - hatte der Kreis noch eine Rücklage von 104 Millionen Euro. Das Jahr 2022, das ich noch unter den Titel gestellt habe „Mit Zuversicht nach vorne“ konnte noch mit einem positiven Ergebnis von rd. 12 Millionen Euro abgeschlossen werden. Im Jahr 2023 musste ein Verlust von 65 Millionen Euro verbucht werden und auch 2024 wird voraussichtlich mit rd. Minus 39 Millionen Euro abschließen. Die damals noch sehr hohe Rücklage wird somit Ende 2024 aufgebraucht sein. Bildlich gesprochen: Die Kasse ist leer! Hier drängt sich natürlich die Frage auf, wie konnte es zu dieser Entwicklung in einem so kurzen Zeitraum kommen? In meiner Analyse will ich zu dieser Fragestellung zuerst auf soziale und wirtschaftliche Themen eingehen, bevor ich später noch konkret die Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2025 aufzeige.

1. Standards und Konnexität

Um eines vorweg zu nehmen: Ich bin ein großer Freund und Verfechter unseres Sozialstaates, als eine Grundsäule unserer Demokratie. Aber, meine Damen und Herren, dies muss auch ein ausgewogenes System sein. Zum einen steigt zunehmend der Ressourcenverbrauch, wenn die Zahl der Anspruchsberechtigten durch Veränderung der Gesetzgebung ständig erweitert wird, die Einzelleistungen erhöht werden und der Verwaltungsaufwand überdimensional zunimmt. Zum anderen müssen die sozialen Leistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger auch gesamtgesellschaftlich erwirtschaftet werden, wenn man die Lasten nicht auf die kommenden Generationen verschieben will. Die aktuellen Entwicklungen zeigen hier auf, dass die Wirtschaft in Deutschland eher schrumpft und Richtung Rezession geht. In der vergangenen Dekade konnte die positive wirtschaftliche Entwicklung Schritt halten mit den steigenden Soziallasten und dadurch eine Finanzierung auch sicherstellen. Aber wenn sich diese Rahmenbedingungen verändern, muss auch die Politik in Bund und Land dies realisieren und entsprechend handeln. Leider sehe ich hier noch keinen Erkenntnisgewinn in der politischen Landschaft. Ganz im Gegenteil. Es zeichnet sich schon wieder ab, dass es beispielsweise bei der Jugendhilfe auch zu Veränderungen kommen wird, die zu finanzieren sein werden. Mit dem im Juni 2021 beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde nach vielen Jahrzehnten der Diskussion bereits der Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe beschritten. Es liegt nun ein mit Spannung erwarteter diesbezüglicher Referentenentwurf vor. Sollte der Entwurf Gesetz werden, wird dies zu deutlichen Fallzahl- und Ausgabensteigerungen sowie deutlichem Mehraufwand der Beschäftigten und folglich unweigerlich zu Personalmehrbedarfen führen. Auch wenn die Auswirkungen dieses Gesetzes noch weit weg erscheinen – es wird am 01.01.2028 Inkrafttreten, wäre jetzt - und nur jetzt - der Zeitpunkt, politisch zu handeln und Einfluss auf das Gesetz zu nehmen. Ist das Gesetz erst einmal beschlossen, sind die Kostensteigerungen unabsehbar und werden ab 2028 die Finanzen des Kreises unumstößlich und auf lange Zeit belasten. Erschwerend kommt hinzu – selbst wenn man sich auf eine grundsätzliche Konnexität bei Leistungsänderungen verständigt hat – dahinter verbirgt sich „Wer bestellt, bezahlt“, – dauert es Jahre, bis man sich auf die Parameter geeinigt hat, nach denen sich Bund und Land an den entstehenden Kosten beteiligen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG. Vielen im Saal ist dies ein Begriff. Für die neuen Kreisrätinnen und Kreisräte: Was verbirgt sich dahinter? Das BTHG ist ein umfassendes Gesetzespaket, das in vier zeitversetzten Reformstufen bis 2023 in Kraft getreten ist und das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Erst jetzt – Ende 2024 – zeichnet sich ab, dass man auf einem Weg der Einigung ist, wie die BTHG bedingten Mehrkosten ausgeglichen werden sollen. Das BTHG ist auch ein schönes Beispiel, wieviel mehr an Personaleinsatz erforderlich ist, um dies administrativ abwickeln zu können. Dies führt mich zu einem weiteren Punkt:

2. Entlastungsallianz

Der Nationale Normenkontrollrat, ein unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung berät, hat in seinem Jahresbericht 2024 zwar die Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau gelobt, gleichwohl auch darauf hingewiesen, dass wir uns insgesamt auf einem hohen Aufwands-Plateau befinden, wovon wir dringend runter müssen. Die mediale und politische Aufmerksamkeit für die bürokratische Selbsteinhegung Deutschlands und Europas ist auf einem Allzeithoch angekommen. Die Vermeidung und der Abbau unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung des Vollzugs sind längst kein Randthema mehr. Die Politik darf das Momentum jetzt nicht vorbeiziehen lassen. Sie muss den dauerhaften Willen aufbringen, den Bürokratieabbau vom Einzel- zum systematischen Regelfall zu machen. In Baden-Württemberg hat eine Entlastungsallianz, bestehend aus der Landesregierung, den kommunalen Landesverbänden sowie den Wirtschafts- und Finanzverbänden im November 2023 ihre Arbeit aufgenommen. Ziel war es, bürokratische Belastungen abzubauen und zu einer Aufgaben- und Standardkritik auszuholen. Dieser längst überfällige Schritt war mit der großen Hoffnung verbunden, dass sich tatsächlich etwas ändert und für die kommunale Ebene spürbare Erleichterungen bringt. Die Kommunalen Landesverbände haben eine 15er-Liste an Entlastungsmöglichkeiten vorgelegt, wobei verdeutlicht wurde, dass diese Maßnahmen nicht einmal ansatzweise genügen, um die an sich notwendigen Entlastungseffekte zu generieren. Sie sind lediglich aber immerhin ein Beitrag, um die Entlastungsmaschinerie am Laufen zu halten. Wir brauchen diese Entlastung schnell und wirksam, so dass sie auch auf der Arbeitsebene in unserer Verwaltung ankommt. Das Land Baden-Württemberg möchte dem Bürokratieabbau mit einem neuen „Kommunalen Regelungs-Befreiungsgesetz“ begegnen, um so der kommunalen Familie zu ermöglichen, neue bürokratieärmere Lösungen zu erproben. Ein Schritt in die richtige Richtung. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin nun bald 40 Jahre im öffentlichen Dienst und habe schon viele Entbürokratisierungsversuche miterlebt. Es ist schwierig, an den Erfolg zu glauben. Ich werde mich aber natürlich trotzdem dafür einsetzen, dass wir hier vorankommen. Denn – und hier spannt sich auch der Bogen wieder zum Kreishaushalt – weniger Bürokratie bedeutet weniger Personalbedarfe, weniger Fachkräftemangel und weniger Personalaufwendungen.

3. Finanzierung Kliniken

Die Finanzierung der Kliniken ist bundesweit einerseits ein gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten, aber auch wieder symptomatisch dafür, dass auf den Kreis – und somit mittelbar auf die Kommunen – von außen eine enorme Belastung zukommt, deren Finanzierung eigentlich von anderen Schultern im Sinne der staatlichen Daseinsvorsorge zu tragen wäre. Das in einer Umfrage der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft erhobene Gesamtdefizit der Kliniken für das Jahr 2023 beläuft sich auf insgesamt 670 Millionen Euro. 85 Prozent der allgemeinen Krankenhäuser erwarten nach dieser Umfrage, dass sie das Jahr 2024 mit einem Defizit abschließen werden, und rechnen mit einem erneuten Rekorddefizit von rund 900 Millionen Euro. Auch die vier GRN-Kliniken der Grund- und Regelversorgung in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises hatten im Jahr 2023 mit einem Rekorddefizit von minus 27,4 Millionen Euro zu kämpfen, das in gar keiner Weise selbstverschuldet ist. Vielmehr reichen die bisher geleisteten Einmalzahlungen des Bundes und der Länder nicht aus, die Preissteigerungen der letzten Jahre auszugleichen. Mit der Zielsetzung einer Verbesserung von Strukturen und Finanzierung haben Bund und Länder – vor ziemlich genau einem Jahr – mit dem Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 nahezu einstimmig beschlossen, wie eine solche Reform der Krankenhausvergütung gestaltet werden sollte. Leider widerspricht der aktuelle Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz diesen geeinten Eckpunkten in weiten Teilen und führt zu einer Hängepartie, ohne die dringend notwendigen zentralen Festlegungen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die von Herrn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach versprochene Auswirkungsanalyse noch nicht vorliegt. Eine Reform ohne vorherige Auswirkungsanalyse gleicht allerdings einem Blindflug. Daher haben zirka 20 Kliniken der Metropolregion Rhein-Neckar ein externes Gutachten beauftragt, um das Angebot dieses Versorgungsgebiets für die Zukunft zu gestalten und abzustimmen. Zielsetzung dabei ist es – im Sinne der Krankenhausstrukturreform – die teilweise zu beobachtende Fragmentierung der Leistungserbringung zu konsolidieren, Schwerpunkte zu bilden und eine enge Zusammenarbeit der Krankenhäuser anzustreben. Und selbst wenn hier Reformen in Zukunft möglicherweise für eine Entlastung sorgen könnten, werden noch viele Jahre ins Land gehen. Für den Kreishaushalt bedeutet dies, dass wir in den Jahren 2023 bis 2028 voraussichtlich rund 120 Millionen Euro (!) zur Unterstützung unserer Kliniken zur Verlustabdeckung in die Hand nehmen müssen, um diese vor der Insolvenz zu retten. Davon gehen wir derzeit aus. In dem genannten Betrag sind Zuweisungen des Kreises für Investitionen der GRN Kliniken, z. B. den Neubau in Sinsheim, noch gar nicht enthalten, die im Übrigen eigentlich auch vollständig vom Land zu tragen wären. Alle Fraktionen haben bisher zu verstehen gegeben, dass sie voll und ganz hinter unseren Kliniken zur Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner unserer 54 Kommunen stehen. Auch wenn das Land Baden-Württemberg für die Krankenhäuser in den Jahren 2024, 2025 voraussichtlich rund 300 Millionen Euro erfreulicher Weise zur Verfügung stellen wird, deckt dies bei den GRN-Kliniken mit einem Anteil von zirka 4 bis 6 Millionen Euro nur einen geringen Anteil des Bedarfes ab. Meine Damen und Herren, die genannten Summen kann der Kreis aus eigener Kraft mit noch so vielen Einsparrunden nicht selbst stemmen. Der Kreis, und das wissen die meisten hier Anwesenden, hat - außer der Kreisumlage - keine eigene am Wachstum orientierte sonstige Einnahmequelle. Insoweit müssen diese Beträge zur Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürger auch solidarisch von allen Kommunen getragen werden.

4. Unterbringung von Flüchtlingen und Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern

für Geflüchtete Auch wenn sich die Lage im Bereich der Flüchtlingsunterbringung nach den starken Zugängen 2022 und 2023 etwas entspannter darstellt, ist und bleibt es eine staatliche Aufgabe, und die Forderung der kommunalen Familie ist ganz klar: Alle Flucht induzierten Aufwendungen sind entsprechend zu erstatten. Hier ziehen sich die Abrechnungen der letzten Jahre regelmäßig über mehrere Jahre hin. So wird dieses Jahr die Spitzabrechnung bei der vorläufigen Unterbringung für das Jahr 2019 abgeschlossen, also erst 5 Jahre später. Auch wenn hier Vorgriffsund Abschlagszahlungen geleistet werden, summieren sich die Rückstände auf einen Betrag von derzeit 17 Millionen Euro erheblich an und belasten natürlich die Liquidität des Kreises entsprechend. Mir ist es an dieser Stelle aber nach wie vor sehr wichtig, die Kosten voll ersetzt zu bekommen, auch wenn der zeitliche Verzug die Kassenlage des Kreises belastet. Zu unterscheiden von der Unterbringung der Flüchtlinge und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Leistungen für Geflüchtete nach den Sozialgesetzbüchern. Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 ist vorgesehen, einen neuen Sonderlastenausgleich in das Finanzausgleichsgesetz zur Förderung der kommunalen Aufgabenerfüllung im Bereich Flucht und Migration aufzunehmen. Über die Höhe eines solchen „Topfes“ liegen die Meinungen zwischen den Kommunalen Landesverbänden und dem Land jedoch noch weit auseinander. Derzeit wird ein kommunaler Bedarf von rund 1,2 Milliarden Euro gesehen, den selbst die Weiterleitung der vollen Bundesbeteiligung von rund 229 Millionen Euro wie im Jahr 2024 nicht abdecken würde – vorgesehen ist bisher im Übrigen nur die hälftige Weitergabe. Die weiteren Verhandlungen werden wir aufmerksam verfolgen und Veränderungen ggf. noch in den endgültigen Haushalt aufnehmen.

5. Landesmobilitätsgesetz

Kommen wir zum ÖPNV, bei dem Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinandergehen. Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes trifft unter anderem eigene Regelungen zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge zur Umsetzung der EU-Richtlinie Clean Vehicles Directive sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetzes. Aktuell ist Baden-Württemberg als einziges Flächenbundesland (neben Berlin) noch nicht der sogenannten Branchenvereinbarung zur Verrechnung von Beschaffungsquoten zwischen verschiedenen Auftraggebern beigetreten. Der Gesetzesentwurf sieht lediglich die Möglichkeit der Verrechnung von Beschaffungsquoten zwischen Aufgabenträgern in Baden-Württemberg auf bilateraler Basis vor und verhindert faktisch die Zusammenarbeit mit Auftraggebern, die nicht in Baden-Württemberg angesiedelt sind. Damit wird die länderübergreifende Struktur von Verkehrsverbünden, wie z.B. des Verkehrsverbundes Rhein- Neckar nicht berücksichtigt. Eine solche Regelung wird aber nicht benötigt, wenn sich auch das Land Baden-Württemberg der Branchenvereinbarung anschließt. Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes sieht erstmals die Möglichkeit vor, eine Mobilitätsabgabe, d.h. das freiwillige Instrument des sog. Mobilitätspasses einzuführen. Vor Einführung eines Mobilitätspasses wird aber zunächst ein bestimmtes Mindestmaß an Angebot benötigt. Bekanntermaßen koppelt die Landesregierung das Verdopplungsziel im ÖPNV maßgelblich an die Mobilitätsgarantie. Dabei weisen die Kommunalen Landesverbände regelmäßig darauf hin, dass das Land in der primären Finanzierungsverpflichtung für die Ausbaumaßnahmen steht, welche die Landesregierung als Standards im Rahmen der Mobilitätsgarantie im Koalitionsvertrag gesetzt hat. In einem Flächenlandkreis, wie dem Rhein-Neckar-Kreis mit unterschiedlichen Teilräumen, ist die Einführung durchaus schwierig, insbesondere, weil die Angebotsqualität beim ÖPNV unterschiedlich ist. Die Vorgaben sind in unserem Landkreis nicht flächendeckend erfüllt. Das Gesetz schafft m.E. ein Instrument, dessen Voraussetzungen durch eine unzulängliche Finanzierung des ÖPNV-Grundangebots vereitelt werden. Zunächst wäre ÖPNV-Ausbau im Sinne der Mobilitätsgarantie zu betreiben, bevor ÖPNV-Zusatzangebote ggfs. durch eine Mobilitätsabgabe finanziert werden können. Etwaige zusätzliche finanzielle Belastungen der Einwohnerinnen und Einwohner müssen mit echten Quantitäts- und Qualitätssteigerungen im ÖPNV einhergehen; anderenfalls wird dieses Finanzierungsinstrument nicht auf eine gesellschaftliche Akzeptanz stoßen. Aus diesen Gründen werde ich dem Kreistag nicht in absehbarer Zeit vorschlagen, einen Mobilitätspass oder eine Mobilitätsabgabe einzuführen. Ein attraktiver und vor allem moderner ÖPNV ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV wird maßgeblich vom weiteren Angebotsausbau abhängen, dieser wiederum von der Ressourcenfrage. Für den Angebotsausbau für Bus und Schiene benötigen wir ausreichende Finanzierungsmittel und auch die Planbarkeit der Finanzierungsmöglichkeiten, denn wir haben einen sehr großen Finanzbedarf, sowohl für den Erhalt des aktuellen ÖPNV-Angebots als auch für den weiteren Ausbau. Was den laufenden Betrieb anbetrifft, erwarten wir vom Land, dass es nun endlich seine Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlöst und entsprechend der grundsätzlichen Verständigung auch tatsächlich in die Finanzierung des von uns bezahlten SPNV im OEG-Linienbündel einsteigt. Hier laufen die Gespräche. Mit dem Einstieg des Landes würde sich der Defizitausgleich beim laufenden Betrieb verringern und die betroffenen Kommunen und der Kreis entlastet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies waren Themen, die von außen auf den Kreis und somit auf die kommenden Haushalte einwirken. Ein Thema, was uns alle global aber auch speziell im Kreis in den kommenden Jahren weiterhin beschäftigen wird, ist der

6. Klimaschutz

Der Klimaschutz bleibt wichtige Aufgabe aber auch Herausforderung für den Kreis, gerade vor dem sehr schwierigen finanziellen Umfeld. Der Gesamtprozess zur Steuerung der klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2035 wird weitergehen und im fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept des Kreises ist die Thematik Klimaneutralität im Kreisgebiet als Aufgaben- und Zielstellung genannt. Ein Schwerpunkt wird die Umsetzung der energetischen Sanierungsfahrpläne in den kommenden Jahren sein. Die Maßnahmen im engeren Sinne umfassen wesentliche Verbesserungen an Dächern, Fassaden und Fenstern sowie an den Heizungs- und Lüftungsanlagen unserer Schul- und Verwaltungsgebäude. Letztlich bleibt die Entscheidung über die Aufnahme der Planung und deren Ausführung bzw. Umsetzung bei jeder einzelnen Baumaßnahme alleine aufgrund des voraussichtlichen Bauvolumens in der Hand der politischen Gremien. Bei einem geschätzten Gesamtvolumen in dreistelliger Millionenhöhe gilt es, klug abzuwägen, welche Maßnahmen angegangen werden sollen. Wie wirken sich nun all diese Entwicklungen konkret auf unseren Haushaltsentwurf 2025 aus? An dieser Stelle nur ganz wenige Zahlen. Wir werden in den kommenden Ausschussrunden – wie immer – detailliert die einzelnen Bereiche erläutern. Um die gesetzlich vorgegebene Mindestliquidität Ende 2025 zu erreichen, ist im Entwurf ein positives ordentliches Ergebnis von 16,5 Millionen Euro vorgesehen. Um dies zu erreichen, mussten 397 Millionen Euro an Kreisumlageaufkommen eingestellt werden. Dies entspricht einer Steigerung des Hebesatzes um 5,25 Prozentpunkte auf 32,75 Prozentpunkte. Zwei Punkte möchte ich herausgreifen, die den Haushalt 2025 maßgeblich belasten: - Zwangsläufige Mehrbedarfe im Sozialetat von rund 30 Millionen Euro – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. - Verlustabdeckung GRN Kliniken in Höhe von 20 Millionen Euro zuzüglich des überplanmäßigen Aufwands aus dem Jahr 2024 von 9,1 Millionen Euro, der die Ausgangsbasis der Liquidität entsprechend belastet hat – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. Auch wenn ich heute wiederholt von Prozentpunkten Kreisumlage gesprochen haben, ist maßgebend welches Kreisumlageaufkommen in Euro sich dahinter sich verbirgt. Der Kreisumlagehebesatz ist lediglich ein Faktor. Viel entscheidender ist das zu Grunde liegende Steueraufkommen der kreisangehörigen Kommunen und die Systematik des Finanzausgleichs. Der Finanzausgleich hat zum Ziel landesweit einen Ausgleich zwischen steuerstarken und steuerschwachen Kommunen und Landkreisen zu schaffen. Dies bedeutet konkret: Steigt die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen im zweitvorangegangen Jahr als Basis für die aktuelle Berechnung, steigt zwar auf der einen Seite das Kreisumlageaufkommen bei gleichbleibendem Hebesatz aber auf der anderen Seite steigt auch die Steuerkraft des Kreises und dadurch reduzieren sich z.B. die Schlüsselzuweisungen des Landes an den Kreis. Deshalb ist es wichtig, wenn man von Veränderung beim Kreisumlageaufkommen spricht, den gesamten Finanzausgleich miteinzubeziehen. Wir haben 2025 ein Investitionsvolumen beim Kreis und EBVIT in Höhe von 43 Millionen Euro aufgelegt und werden dies mit rd. 35 Millionen Euro an Kreditaufnahmen finanzieren, was letztlich zu einem voraussichtlichen Schuldenstand Ende 2025 von 149 Millionen Euro führen wird. Einen Blick in die Glaskugel „Finanzplanung“ möchte ich heute noch nicht werfen. Dies werden wir uns bei der Beratung über den finalen Haushaltsplan gemeinsam näher anschauen.

Liebe Kreisrätinnen und Kreisräte,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

"ich wollte Ihnen heute im Wesentlichen aufzeigen, wie sehr die Haushaltsplanung 2025 – noch mehr als bisher – von fremden Faktoren beeinflusst wird. Die Verwaltung hat schon zu Beginn des Jahres 2024 und nochmal mit der Erstellung des Entwurfes intensiv mit allen Ämtern und Stabsstellen alle Kostenarten auf mögliche Einsparungen durchforstet. Aber, meine Damen und Herren, der Kreis muss seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, darf nicht seine Gebäude – seien es Schulen oder Verwaltungsgebäude, seine Straßen oder auch die Bildung, als den Rohstoff und Grundpfeiler in Deutschland – vernachlässigen, nur, weil wir von Bund, Land oder anderen Kostenträger in vielen Bereichen nicht auskömmlich finanziert werden. Hier ist meine Botschaft: Macht den Kommunen weniger bürokratische Vorgaben, stattet sie ordentlich finanziell aus, dann wird die Kommunale Familie die Aufgaben zielorientiert und wirtschaftlich lösen, wie sie dies schon in vielen Situationen gezeigt hat. Ich möchte hier nur an die Flüchtlingsunterbringung, Corona und die Energiekrise erinnern. Wir haben mit dem vorliegenden Entwurf gemeinsam eine Aufgabe vor uns, die einer Quadratur des Kreises gleicht. Wir wollen, bzw. müssen Ökonomie, Ökologie, Soziales unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit und unter Berücksichtigung der Leistungskraft der Kommunen unter einen Hut bringen. Und es muss dann noch ein genehmigungsfähiger Kreishaushalt dabei herauskommen. Eine schier unlösbare Aufgabe. Lassen Sie es uns gemeinsam, konstruktiv und vertrauensvoll in den kommenden Gremiensitzungen angehen. Auf die anstehenden Beratungen in den Fachausschüssen bin ich gespannt.

Vielen Dank!"

(Landrat Stefan Dallinger auf der Kreistagssitzung, 22.10.2024, Weinheim)

Datei:Stimmen aus dem RhN-Dreieck 22.10.2024.jpg
Landrat Dallinger (l.) mit Verwaltungs- und Schuldezernent Ulrich Bäuerlein

Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 18. Oktober 2024]