Recht auf Asyl (Gisela Kibele 2017): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. September 2018, 16:44 Uhr
- Wir leben in einem geordneten, sicheren Land, in dem die Menschenrechte jedes einzelnen
- beachtet und geschützt werden; das Recht auf Leben, Unversehrtheit, Eigentum und Freiheit.
- Das ist ein Grund für Dankbarkeit.
- In vielen anderen Ländern der Welt leben Menschen in Not und unter permanenter Bedrohung
- des Lebens und der Freiheit. Wenn Menschen aus solchen Ländern zu uns kommen und um Schutz
- bitten, steht ihnen gemäß unserer Verfassung das Recht auf Asyl zu.
- Wir gewähren den Schutzsuchenden lebensnotwendige Zuwendungen in Form von Nahrung, einem Dach
- über dem Kopf und gesundheitlicher Fürsorge sowie einem Handgeld zur persönlichen Verfügung,
- womit ein Zugang zu unserer Gesellschaft offen steht.
- Leider geht eine Eingliederung nicht immer reibungslos vonstatten, wenn Erwartungen
- und persönliche Interessen von der Realität in unserem Land abweichen. Wenn nun ein
- Mensch, der unter den genannten Bedingungen unter dem besonderen Schutz unserer
- Gemeinschaft steht, zur Durchsetzung eigener weitergehender Interessen andere Menschen
- oder Teile der Gesellschaft schädigt, missbraucht er den gewährten Schutz.
- Ist es unserem Staat und seinen Bürgern zuzumuten zu tolerieren,
- dass man sich über die Regeln des friedlichen Zusammenlebens,
- wie auch über die Rechte und die Würde anderer hinweg setzt?
Rechte
© 8. August 2016 Gisela Kibele www.vivit944