Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 23.10.2024: Unterschied zwischen den Versionen
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;''"Quadratur des Kreises | ;''"Quadratur des Kreises | ||
In der Vorbereitung auf die Rede zum Haushalt und auf die kommenden Haushaltsgespräche reflektiere ich immer, was wir uns in den letzten Jahren vorgenommen und erreicht haben und wie sich die wirtschaftliche Entwicklung darstellt. Denn dies ist die Ausgangslage für die kommende Haushaltsplanung. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Rückblick hat es in sich. Ich möchte ihnen die wirtschaftliche Dimension an nur wenigen Zahlen erläutern: Ende 2021 – sprich vor nur 2,5 Jahren - hatte der Kreis noch eine Rücklage von 104 Millionen Euro. Das Jahr 2022, das ich noch unter den Titel gestellt habe „Mit Zuversicht nach vorne“ konnte noch mit einem positiven Ergebnis von rd. 12 Millionen Euro abgeschlossen werden. Im Jahr 2023 musste ein Verlust von 65 Millionen Euro verbucht werden und auch 2024 wird voraussichtlich mit rd. Minus 39 Millionen Euro abschließen. Die damals noch sehr hohe Rücklage wird somit Ende 2024 aufgebraucht sein. Bildlich gesprochen: Die Kasse ist leer! Hier drängt sich natürlich die Frage auf, wie konnte es zu dieser Entwicklung in einem so kurzen Zeitraum kommen? In meiner Analyse will ich zu dieser Fragestellung zuerst auf soziale und wirtschaftliche Themen eingehen, bevor ich später noch konkret die Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2025 aufzeige. | In der Vorbereitung auf die Rede zum Haushalt und auf die kommenden Haushaltsgespräche reflektiere ich immer, was wir uns in den letzten Jahren vorgenommen und erreicht haben und wie sich die wirtschaftliche Entwicklung darstellt. Denn dies ist die Ausgangslage für die kommende Haushaltsplanung. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Rückblick hat es in sich. Ich möchte ihnen die wirtschaftliche Dimension an nur wenigen Zahlen erläutern: Ende 2021 – sprich vor nur 2,5 Jahren - hatte der Kreis noch eine Rücklage von 104 Millionen Euro. Das Jahr 2022, das ich noch unter den Titel gestellt habe „Mit Zuversicht nach vorne“ konnte noch mit einem positiven Ergebnis von rd. 12 Millionen Euro abgeschlossen werden. Im Jahr 2023 musste ein Verlust von 65 Millionen Euro verbucht werden und auch 2024 wird voraussichtlich mit rd. Minus 39 Millionen Euro abschließen. Die damals noch sehr hohe Rücklage wird somit Ende 2024 aufgebraucht sein. Bildlich gesprochen: Die Kasse ist leer! Hier drängt sich natürlich die Frage auf, wie konnte es zu dieser Entwicklung in einem so kurzen Zeitraum kommen? In meiner Analyse will ich zu dieser Fragestellung zuerst auf soziale und wirtschaftliche Themen eingehen, bevor ich später noch konkret die Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2025 aufzeige. | ||
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Der Klimaschutz bleibt wichtige Aufgabe aber auch Herausforderung für den Kreis, gerade vor dem sehr schwierigen finanziellen Umfeld. Der Gesamtprozess zur Steuerung der klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2035 wird weitergehen und im fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept des Kreises ist die Thematik Klimaneutralität im Kreisgebiet als Aufgaben- und Zielstellung genannt. Ein Schwerpunkt wird die Umsetzung der energetischen Sanierungsfahrpläne in den kommenden Jahren sein. Die Maßnahmen im engeren Sinne umfassen wesentliche Verbesserungen an Dächern, Fassaden und Fenstern sowie an den Heizungs- und Lüftungsanlagen unserer Schul- und Verwaltungsgebäude. Letztlich bleibt die Entscheidung über die Aufnahme der Planung und deren Ausführung bzw. Umsetzung bei jeder einzelnen Baumaßnahme alleine aufgrund des voraussichtlichen Bauvolumens in der Hand der politischen Gremien. Bei einem geschätzten Gesamtvolumen in dreistelliger Millionenhöhe gilt es, klug abzuwägen, welche Maßnahmen angegangen werden sollen. Wie wirken sich nun all diese Entwicklungen konkret auf unseren Haushaltsentwurf 2025 aus? An dieser Stelle nur ganz wenige Zahlen. Wir werden in den kommenden Ausschussrunden – wie immer – detailliert die einzelnen Bereiche erläutern. Um die gesetzlich vorgegebene Mindestliquidität Ende 2025 zu erreichen, ist im Entwurf ein positives ordentliches Ergebnis von 16,5 Millionen Euro vorgesehen. Um dies zu erreichen, mussten 397 Millionen Euro an Kreisumlageaufkommen eingestellt werden. Dies entspricht einer Steigerung des Hebesatzes um 5,25 Prozentpunkte auf 32,75 Prozentpunkte. Zwei Punkte möchte ich herausgreifen, die den Haushalt 2025 maßgeblich belasten: - Zwangsläufige Mehrbedarfe im Sozialetat von rund 30 Millionen Euro – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. - Verlustabdeckung GRN Kliniken in Höhe von 20 Millionen Euro zuzüglich des überplanmäßigen Aufwands aus dem Jahr 2024 von 9,1 Millionen Euro, der die Ausgangsbasis der Liquidität entsprechend belastet hat – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. Auch wenn ich heute wiederholt von Prozentpunkten Kreisumlage gesprochen haben, ist maßgebend welches Kreisumlageaufkommen in Euro sich dahinter sich verbirgt. Der Kreisumlagehebesatz ist lediglich ein Faktor. Viel entscheidender ist das zu Grunde liegende Steueraufkommen der kreisangehörigen Kommunen und die Systematik des Finanzausgleichs. Der Finanzausgleich hat zum Ziel landesweit einen Ausgleich zwischen steuerstarken und steuerschwachen Kommunen und Landkreisen zu schaffen. Dies bedeutet konkret: Steigt die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen im zweitvorangegangen Jahr als Basis für die aktuelle Berechnung, steigt zwar auf der einen Seite das Kreisumlageaufkommen bei gleichbleibendem Hebesatz aber auf der anderen Seite steigt auch die Steuerkraft des Kreises und dadurch reduzieren sich z.B. die Schlüsselzuweisungen des Landes an den Kreis. Deshalb ist es wichtig, wenn man von Veränderung beim Kreisumlageaufkommen spricht, den gesamten Finanzausgleich miteinzubeziehen. Wir haben 2025 ein Investitionsvolumen beim Kreis und EBVIT in Höhe von 43 Millionen Euro aufgelegt und werden dies mit rd. 35 Millionen Euro an Kreditaufnahmen finanzieren, was letztlich zu einem voraussichtlichen Schuldenstand Ende 2025 von 149 Millionen Euro führen wird. Einen Blick in die Glaskugel „Finanzplanung“ möchte ich heute noch nicht werfen. Dies werden wir uns bei der Beratung über den finalen Haushaltsplan gemeinsam näher anschauen. | Der Klimaschutz bleibt wichtige Aufgabe aber auch Herausforderung für den Kreis, gerade vor dem sehr schwierigen finanziellen Umfeld. Der Gesamtprozess zur Steuerung der klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2035 wird weitergehen und im fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept des Kreises ist die Thematik Klimaneutralität im Kreisgebiet als Aufgaben- und Zielstellung genannt. Ein Schwerpunkt wird die Umsetzung der energetischen Sanierungsfahrpläne in den kommenden Jahren sein. Die Maßnahmen im engeren Sinne umfassen wesentliche Verbesserungen an Dächern, Fassaden und Fenstern sowie an den Heizungs- und Lüftungsanlagen unserer Schul- und Verwaltungsgebäude. Letztlich bleibt die Entscheidung über die Aufnahme der Planung und deren Ausführung bzw. Umsetzung bei jeder einzelnen Baumaßnahme alleine aufgrund des voraussichtlichen Bauvolumens in der Hand der politischen Gremien. Bei einem geschätzten Gesamtvolumen in dreistelliger Millionenhöhe gilt es, klug abzuwägen, welche Maßnahmen angegangen werden sollen. Wie wirken sich nun all diese Entwicklungen konkret auf unseren Haushaltsentwurf 2025 aus? An dieser Stelle nur ganz wenige Zahlen. Wir werden in den kommenden Ausschussrunden – wie immer – detailliert die einzelnen Bereiche erläutern. Um die gesetzlich vorgegebene Mindestliquidität Ende 2025 zu erreichen, ist im Entwurf ein positives ordentliches Ergebnis von 16,5 Millionen Euro vorgesehen. Um dies zu erreichen, mussten 397 Millionen Euro an Kreisumlageaufkommen eingestellt werden. Dies entspricht einer Steigerung des Hebesatzes um 5,25 Prozentpunkte auf 32,75 Prozentpunkte. Zwei Punkte möchte ich herausgreifen, die den Haushalt 2025 maßgeblich belasten: - Zwangsläufige Mehrbedarfe im Sozialetat von rund 30 Millionen Euro – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. - Verlustabdeckung GRN Kliniken in Höhe von 20 Millionen Euro zuzüglich des überplanmäßigen Aufwands aus dem Jahr 2024 von 9,1 Millionen Euro, der die Ausgangsbasis der Liquidität entsprechend belastet hat – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. Auch wenn ich heute wiederholt von Prozentpunkten Kreisumlage gesprochen haben, ist maßgebend welches Kreisumlageaufkommen in Euro sich dahinter sich verbirgt. Der Kreisumlagehebesatz ist lediglich ein Faktor. Viel entscheidender ist das zu Grunde liegende Steueraufkommen der kreisangehörigen Kommunen und die Systematik des Finanzausgleichs. Der Finanzausgleich hat zum Ziel landesweit einen Ausgleich zwischen steuerstarken und steuerschwachen Kommunen und Landkreisen zu schaffen. Dies bedeutet konkret: Steigt die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen im zweitvorangegangen Jahr als Basis für die aktuelle Berechnung, steigt zwar auf der einen Seite das Kreisumlageaufkommen bei gleichbleibendem Hebesatz aber auf der anderen Seite steigt auch die Steuerkraft des Kreises und dadurch reduzieren sich z.B. die Schlüsselzuweisungen des Landes an den Kreis. Deshalb ist es wichtig, wenn man von Veränderung beim Kreisumlageaufkommen spricht, den gesamten Finanzausgleich miteinzubeziehen. Wir haben 2025 ein Investitionsvolumen beim Kreis und EBVIT in Höhe von 43 Millionen Euro aufgelegt und werden dies mit rd. 35 Millionen Euro an Kreditaufnahmen finanzieren, was letztlich zu einem voraussichtlichen Schuldenstand Ende 2025 von 149 Millionen Euro führen wird. Einen Blick in die Glaskugel „Finanzplanung“ möchte ich heute noch nicht werfen. Dies werden wir uns bei der Beratung über den finalen Haushaltsplan gemeinsam näher anschauen. | ||
;Liebe Kreisrätinnen und Kreisräte, | ;''Liebe Kreisrätinnen und Kreisräte,'' | ||
;meine sehr geehrten Damen und Herren, | ;''meine sehr geehrten Damen und Herren,'' | ||
'' | ''ich wollte Ihnen heute im Wesentlichen aufzeigen, wie sehr die Haushaltsplanung 2025 – noch mehr als bisher – von fremden Faktoren beeinflusst wird. Die Verwaltung hat schon zu Beginn des Jahres 2024 und nochmal mit der Erstellung des Entwurfes intensiv mit allen Ämtern und Stabsstellen alle Kostenarten auf mögliche Einsparungen durchforstet. Aber, meine Damen und Herren, der Kreis muss seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, darf nicht seine Gebäude – seien es Schulen oder Verwaltungsgebäude, seine Straßen oder auch die Bildung, als den Rohstoff und Grundpfeiler in Deutschland – vernachlässigen, nur, weil wir von Bund, Land oder anderen Kostenträger in vielen Bereichen nicht auskömmlich finanziert werden. Hier ist meine Botschaft: Macht den Kommunen weniger bürokratische Vorgaben, stattet sie ordentlich finanziell aus, dann wird die Kommunale Familie die Aufgaben zielorientiert und wirtschaftlich lösen, wie sie dies schon in vielen Situationen gezeigt hat. Ich möchte hier nur an die Flüchtlingsunterbringung, Corona und die Energiekrise erinnern. Wir haben mit dem vorliegenden Entwurf gemeinsam eine Aufgabe vor uns, die einer Quadratur des Kreises gleicht. Wir wollen, bzw. müssen Ökonomie, Ökologie, Soziales unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit und unter Berücksichtigung der Leistungskraft der Kommunen unter einen Hut bringen. Und es muss dann noch ein genehmigungsfähiger Kreishaushalt dabei herauskommen. Eine schier unlösbare Aufgabe. Lassen Sie es uns gemeinsam, konstruktiv und vertrauensvoll in den kommenden Gremiensitzungen angehen. Auf die anstehenden Beratungen in den Fachausschüssen bin ich gespannt.'' | ||
''Vielen Dank!'' | |||
(Landrat Stefan Dallinger auf der Kreistagssitzung, 22.10.2024, Weinheim) | (Landrat Stefan Dallinger auf der Kreistagssitzung, 22.10.2024, Weinheim) | ||
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[[Datei:Stimmen aus dem RhN-Dreieck | [[Datei:Stimmen aus dem RhN-Dreieck 23.10.2024.jpg|350px|thumb|right|Landrat Dallinger (l.) mit Verwaltungs- und Schuldezernent Ulrich Bäuerlein]] | ||
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Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 18. Oktober 2024] | Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 18. Oktober 2024] |
Version vom 24. Oktober 2024, 00:57 Uhr
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 18. Oktober 2024]