Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 23.10.2024: Unterschied zwischen den Versionen
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''Die Finanzierung der Kliniken ist bundesweit einerseits ein gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten, aber auch wieder symptomatisch dafür, dass auf den Kreis – und somit mittelbar auf die Kommunen – von außen eine enorme Belastung zukommt, deren Finanzierung eigentlich von anderen Schultern im Sinne der staatlichen Daseinsvorsorge zu tragen wäre. Das in einer Umfrage der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft erhobene Gesamtdefizit der Kliniken für das Jahr 2023 beläuft sich auf insgesamt 670 Millionen Euro. 85 Prozent der allgemeinen Krankenhäuser erwarten nach dieser Umfrage, dass sie das Jahr 2024 mit einem Defizit abschließen werden, und rechnen mit einem erneuten Rekorddefizit von rund 900 Millionen Euro. Auch die vier GRN-Kliniken der Grund- und Regelversorgung in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises hatten im Jahr 2023 mit einem Rekorddefizit von minus 27,4 Millionen Euro zu kämpfen, das in gar keiner Weise selbstverschuldet ist. Vielmehr reichen die bisher geleisteten Einmalzahlungen des Bundes und der Länder nicht aus, die Preissteigerungen der letzten Jahre auszugleichen. Mit der Zielsetzung einer Verbesserung von Strukturen und Finanzierung haben Bund und Länder – vor ziemlich genau einem Jahr – mit dem Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 nahezu einstimmig beschlossen, wie eine solche Reform der Krankenhausvergütung gestaltet werden sollte. Leider widerspricht der aktuelle Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz diesen geeinten Eckpunkten in weiten Teilen und führt zu einer Hängepartie, ohne die dringend notwendigen zentralen Festlegungen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die von Herrn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach versprochene Auswirkungsanalyse noch nicht vorliegt. Eine Reform ohne vorherige Auswirkungsanalyse gleicht allerdings einem Blindflug. Daher haben zirka 20 Kliniken der Metropolregion Rhein-Neckar ein externes Gutachten beauftragt, um das Angebot dieses Versorgungsgebiets für die Zukunft zu gestalten und abzustimmen. Zielsetzung dabei ist es – im Sinne der Krankenhausstrukturreform – die teilweise zu beobachtende Fragmentierung der Leistungserbringung zu konsolidieren, Schwerpunkte zu bilden und eine enge Zusammenarbeit der Krankenhäuser anzustreben. Und selbst wenn hier Reformen in Zukunft möglicherweise für eine Entlastung sorgen könnten, werden noch viele Jahre ins Land gehen. Für den Kreishaushalt bedeutet dies, dass wir in den Jahren 2023 bis 2028 voraussichtlich rund 120 Millionen Euro (!) zur Unterstützung unserer Kliniken zur Verlustabdeckung in die Hand nehmen müssen, um diese vor der Insolvenz zu retten. Davon gehen wir derzeit aus. In dem genannten Betrag sind Zuweisungen des Kreises für Investitionen der GRN Kliniken, z. B. den Neubau in Sinsheim, noch gar nicht enthalten, die im Übrigen eigentlich auch vollständig vom Land zu tragen wären. Alle Fraktionen haben bisher zu verstehen gegeben, dass sie voll und ganz hinter unseren Kliniken zur Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner unserer 54 Kommunen stehen. Auch wenn das Land Baden-Württemberg für die Krankenhäuser in den Jahren 2024, 2025 voraussichtlich rund 300 Millionen Euro erfreulicher Weise zur Verfügung stellen wird, deckt dies bei den GRN-Kliniken mit einem Anteil von zirka 4 bis 6 Millionen Euro nur einen geringen Anteil des Bedarfes ab. Meine Damen und Herren, die genannten Summen kann der Kreis aus eigener Kraft mit noch so vielen Einsparrunden nicht selbst stemmen. Der Kreis, und das wissen die meisten hier Anwesenden, hat - außer der Kreisumlage - keine eigene am Wachstum orientierte sonstige Einnahmequelle. Insoweit müssen diese Beträge zur Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürger auch solidarisch von allen Kommunen getragen werden. | ''Die Finanzierung der Kliniken ist bundesweit einerseits ein gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten, aber auch wieder symptomatisch dafür, dass auf den Kreis – und somit mittelbar auf die Kommunen – von außen eine enorme Belastung zukommt, deren Finanzierung eigentlich von anderen Schultern im Sinne der staatlichen Daseinsvorsorge zu tragen wäre. Das in einer Umfrage der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft erhobene Gesamtdefizit der Kliniken für das Jahr 2023 beläuft sich auf insgesamt 670 Millionen Euro. 85 Prozent der allgemeinen Krankenhäuser erwarten nach dieser Umfrage, dass sie das Jahr 2024 mit einem Defizit abschließen werden, und rechnen mit einem erneuten Rekorddefizit von rund 900 Millionen Euro. Auch die vier GRN-Kliniken der Grund- und Regelversorgung in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises hatten im Jahr 2023 mit einem Rekorddefizit von minus 27,4 Millionen Euro zu kämpfen, das in gar keiner Weise selbstverschuldet ist. Vielmehr reichen die bisher geleisteten Einmalzahlungen des Bundes und der Länder nicht aus, die Preissteigerungen der letzten Jahre auszugleichen. Mit der Zielsetzung einer Verbesserung von Strukturen und Finanzierung haben Bund und Länder – vor ziemlich genau einem Jahr – mit dem Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 nahezu einstimmig beschlossen, wie eine solche Reform der Krankenhausvergütung gestaltet werden sollte. Leider widerspricht der aktuelle Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz diesen geeinten Eckpunkten in weiten Teilen und führt zu einer Hängepartie, ohne die dringend notwendigen zentralen Festlegungen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die von Herrn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach versprochene Auswirkungsanalyse noch nicht vorliegt. Eine Reform ohne vorherige Auswirkungsanalyse gleicht allerdings einem Blindflug. Daher haben zirka 20 Kliniken der Metropolregion Rhein-Neckar ein externes Gutachten beauftragt, um das Angebot dieses Versorgungsgebiets für die Zukunft zu gestalten und abzustimmen. Zielsetzung dabei ist es – im Sinne der Krankenhausstrukturreform – die teilweise zu beobachtende Fragmentierung der Leistungserbringung zu konsolidieren, Schwerpunkte zu bilden und eine enge Zusammenarbeit der Krankenhäuser anzustreben. Und selbst wenn hier Reformen in Zukunft möglicherweise für eine Entlastung sorgen könnten, werden noch viele Jahre ins Land gehen. Für den Kreishaushalt bedeutet dies, dass wir in den Jahren 2023 bis 2028 voraussichtlich rund 120 Millionen Euro (!) zur Unterstützung unserer Kliniken zur Verlustabdeckung in die Hand nehmen müssen, um diese vor der Insolvenz zu retten. Davon gehen wir derzeit aus. In dem genannten Betrag sind Zuweisungen des Kreises für Investitionen der GRN Kliniken, z. B. den Neubau in Sinsheim, noch gar nicht enthalten, die im Übrigen eigentlich auch vollständig vom Land zu tragen wären. Alle Fraktionen haben bisher zu verstehen gegeben, dass sie voll und ganz hinter unseren Kliniken zur Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner unserer 54 Kommunen stehen. Auch wenn das Land Baden-Württemberg für die Krankenhäuser in den Jahren 2024, 2025 voraussichtlich rund 300 Millionen Euro erfreulicher Weise zur Verfügung stellen wird, deckt dies bei den GRN-Kliniken mit einem Anteil von zirka 4 bis 6 Millionen Euro nur einen geringen Anteil des Bedarfes ab. Meine Damen und Herren, die genannten Summen kann der Kreis aus eigener Kraft mit noch so vielen Einsparrunden nicht selbst stemmen. Der Kreis, und das wissen die meisten hier Anwesenden, hat - außer der Kreisumlage - keine eigene am Wachstum orientierte sonstige Einnahmequelle. Insoweit müssen diese Beträge zur Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürger auch solidarisch von allen Kommunen getragen werden. | ||
;''4. Unterbringung von Flüchtlingen und Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern für Geflüchtete'' | ;''4. Unterbringung von Flüchtlingen und Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern für Geflüchtete'' | ||
Auch wenn sich die Lage im Bereich der Flüchtlingsunterbringung nach den starken Zugängen 2022 und 2023 etwas entspannter darstellt, ist und bleibt es eine staatliche Aufgabe, und die Forderung der kommunalen Familie ist ganz klar: Alle Flucht induzierten Aufwendungen sind entsprechend zu erstatten. Hier ziehen sich die Abrechnungen der letzten Jahre regelmäßig über mehrere Jahre hin. So wird dieses Jahr die Spitzabrechnung bei der vorläufigen Unterbringung für das Jahr 2019 abgeschlossen, also erst 5 Jahre später. Auch wenn hier Vorgriffsund Abschlagszahlungen geleistet werden, summieren sich die Rückstände auf einen Betrag von derzeit 17 Millionen Euro erheblich an und belasten natürlich die Liquidität des Kreises entsprechend. Mir ist es an dieser Stelle aber nach wie vor sehr wichtig, die Kosten voll ersetzt zu bekommen, auch wenn der zeitliche Verzug die Kassenlage des Kreises belastet. Zu unterscheiden von der Unterbringung der Flüchtlinge und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Leistungen für Geflüchtete nach den Sozialgesetzbüchern. Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 ist vorgesehen, einen neuen Sonderlastenausgleich in das Finanzausgleichsgesetz zur Förderung der kommunalen Aufgabenerfüllung im Bereich Flucht und Migration aufzunehmen. Über die Höhe eines solchen „Topfes“ liegen die Meinungen zwischen den Kommunalen Landesverbänden und dem Land jedoch noch weit auseinander. Derzeit wird ein kommunaler Bedarf von rund 1,2 Milliarden Euro gesehen, den selbst die Weiterleitung der vollen Bundesbeteiligung von rund 229 Millionen Euro wie im Jahr 2024 nicht abdecken würde – vorgesehen ist bisher im Übrigen nur die hälftige Weitergabe. Die weiteren Verhandlungen werden wir aufmerksam verfolgen und Veränderungen ggf. noch in den endgültigen Haushalt aufnehmen. | ''Auch wenn sich die Lage im Bereich der Flüchtlingsunterbringung nach den starken Zugängen 2022 und 2023 etwas entspannter darstellt, ist und bleibt es eine staatliche Aufgabe, und die Forderung der kommunalen Familie ist ganz klar: Alle Flucht induzierten Aufwendungen sind entsprechend zu erstatten. Hier ziehen sich die Abrechnungen der letzten Jahre regelmäßig über mehrere Jahre hin. So wird dieses Jahr die Spitzabrechnung bei der vorläufigen Unterbringung für das Jahr 2019 abgeschlossen, also erst 5 Jahre später. Auch wenn hier Vorgriffsund Abschlagszahlungen geleistet werden, summieren sich die Rückstände auf einen Betrag von derzeit 17 Millionen Euro erheblich an und belasten natürlich die Liquidität des Kreises entsprechend. Mir ist es an dieser Stelle aber nach wie vor sehr wichtig, die Kosten voll ersetzt zu bekommen, auch wenn der zeitliche Verzug die Kassenlage des Kreises belastet. Zu unterscheiden von der Unterbringung der Flüchtlinge und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Leistungen für Geflüchtete nach den Sozialgesetzbüchern. Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 ist vorgesehen, einen neuen Sonderlastenausgleich in das Finanzausgleichsgesetz zur Förderung der kommunalen Aufgabenerfüllung im Bereich Flucht und Migration aufzunehmen. Über die Höhe eines solchen „Topfes“ liegen die Meinungen zwischen den Kommunalen Landesverbänden und dem Land jedoch noch weit auseinander. Derzeit wird ein kommunaler Bedarf von rund 1,2 Milliarden Euro gesehen, den selbst die Weiterleitung der vollen Bundesbeteiligung von rund 229 Millionen Euro wie im Jahr 2024 nicht abdecken würde – vorgesehen ist bisher im Übrigen nur die hälftige Weitergabe. Die weiteren Verhandlungen werden wir aufmerksam verfolgen und Veränderungen ggf. noch in den endgültigen Haushalt aufnehmen.'' | ||
;''5. Landesmobilitätsgesetz'' | ;''5. Landesmobilitätsgesetz'' | ||
''Kommen wir zum ÖPNV, bei dem Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinandergehen. Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes trifft unter anderem eigene Regelungen zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge zur Umsetzung der EU-Richtlinie Clean Vehicles Directive sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetzes. Aktuell ist Baden-Württemberg als einziges Flächenbundesland (neben Berlin) noch nicht der sogenannten Branchenvereinbarung zur Verrechnung von Beschaffungsquoten zwischen verschiedenen Auftraggebern beigetreten. Der Gesetzesentwurf sieht lediglich die Möglichkeit der Verrechnung von Beschaffungsquoten zwischen Aufgabenträgern in Baden-Württemberg auf bilateraler Basis vor und verhindert faktisch die Zusammenarbeit mit Auftraggebern, die nicht in Baden-Württemberg angesiedelt sind. Damit wird die länderübergreifende Struktur von Verkehrsverbünden, wie z.B. des Verkehrsverbundes Rhein- Neckar nicht berücksichtigt. Eine solche Regelung wird aber nicht benötigt, wenn sich auch das Land Baden-Württemberg der Branchenvereinbarung anschließt. Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes sieht erstmals die Möglichkeit vor, eine Mobilitätsabgabe, d.h. das freiwillige Instrument des sog. Mobilitätspasses einzuführen. Vor Einführung eines Mobilitätspasses wird aber zunächst ein bestimmtes Mindestmaß an Angebot benötigt. Bekanntermaßen koppelt die Landesregierung das Verdopplungsziel im ÖPNV maßgelblich an die Mobilitätsgarantie. Dabei weisen die Kommunalen Landesverbände regelmäßig darauf hin, dass das Land in der primären Finanzierungsverpflichtung für die Ausbaumaßnahmen steht, welche die Landesregierung als Standards im Rahmen der Mobilitätsgarantie im Koalitionsvertrag gesetzt hat. In einem Flächenlandkreis, wie dem Rhein-Neckar-Kreis mit unterschiedlichen Teilräumen, ist die Einführung durchaus schwierig, insbesondere, weil die Angebotsqualität beim ÖPNV unterschiedlich ist. Die Vorgaben sind in unserem Landkreis nicht flächendeckend erfüllt. Das Gesetz schafft m.E. ein Instrument, dessen Voraussetzungen durch eine unzulängliche Finanzierung des ÖPNV-Grundangebots vereitelt werden. Zunächst wäre ÖPNV-Ausbau im Sinne der Mobilitätsgarantie zu betreiben, bevor ÖPNV-Zusatzangebote ggfs. durch eine Mobilitätsabgabe finanziert werden können. Etwaige zusätzliche finanzielle Belastungen der Einwohnerinnen und Einwohner müssen mit echten Quantitäts- und Qualitätssteigerungen im ÖPNV einhergehen; anderenfalls wird dieses Finanzierungsinstrument nicht auf eine gesellschaftliche Akzeptanz stoßen. Aus diesen Gründen werde ich dem Kreistag nicht in absehbarer Zeit vorschlagen, einen Mobilitätspass oder eine Mobilitätsabgabe einzuführen. Ein attraktiver und vor allem moderner ÖPNV ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV wird maßgeblich vom weiteren Angebotsausbau abhängen, dieser wiederum von der Ressourcenfrage. Für den Angebotsausbau für Bus und Schiene benötigen wir ausreichende Finanzierungsmittel und auch die Planbarkeit der Finanzierungsmöglichkeiten, denn wir haben einen sehr großen Finanzbedarf, sowohl für den Erhalt des aktuellen ÖPNV-Angebots als auch für den weiteren Ausbau. Was den laufenden Betrieb anbetrifft, erwarten wir vom Land, dass es nun endlich seine Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlöst und entsprechend der grundsätzlichen Verständigung auch tatsächlich in die Finanzierung des von uns bezahlten SPNV im OEG-Linienbündel einsteigt. Hier laufen die Gespräche. Mit dem Einstieg des Landes würde sich der Defizitausgleich beim laufenden Betrieb verringern und die betroffenen Kommunen und der Kreis entlastet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies waren Themen, die von außen auf den Kreis und somit auf die kommenden Haushalte einwirken. Ein Thema, was uns alle global aber auch speziell im Kreis in den kommenden Jahren weiterhin beschäftigen wird, ist der | ''Kommen wir zum ÖPNV, bei dem Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinandergehen. Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes trifft unter anderem eigene Regelungen zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge zur Umsetzung der EU-Richtlinie Clean Vehicles Directive sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetzes. Aktuell ist Baden-Württemberg als einziges Flächenbundesland (neben Berlin) noch nicht der sogenannten Branchenvereinbarung zur Verrechnung von Beschaffungsquoten zwischen verschiedenen Auftraggebern beigetreten. Der Gesetzesentwurf sieht lediglich die Möglichkeit der Verrechnung von Beschaffungsquoten zwischen Aufgabenträgern in Baden-Württemberg auf bilateraler Basis vor und verhindert faktisch die Zusammenarbeit mit Auftraggebern, die nicht in Baden-Württemberg angesiedelt sind. Damit wird die länderübergreifende Struktur von Verkehrsverbünden, wie z.B. des Verkehrsverbundes Rhein- Neckar nicht berücksichtigt. Eine solche Regelung wird aber nicht benötigt, wenn sich auch das Land Baden-Württemberg der Branchenvereinbarung anschließt. Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes sieht erstmals die Möglichkeit vor, eine Mobilitätsabgabe, d.h. das freiwillige Instrument des sog. Mobilitätspasses einzuführen. Vor Einführung eines Mobilitätspasses wird aber zunächst ein bestimmtes Mindestmaß an Angebot benötigt. Bekanntermaßen koppelt die Landesregierung das Verdopplungsziel im ÖPNV maßgelblich an die Mobilitätsgarantie. Dabei weisen die Kommunalen Landesverbände regelmäßig darauf hin, dass das Land in der primären Finanzierungsverpflichtung für die Ausbaumaßnahmen steht, welche die Landesregierung als Standards im Rahmen der Mobilitätsgarantie im Koalitionsvertrag gesetzt hat. In einem Flächenlandkreis, wie dem Rhein-Neckar-Kreis mit unterschiedlichen Teilräumen, ist die Einführung durchaus schwierig, insbesondere, weil die Angebotsqualität beim ÖPNV unterschiedlich ist. Die Vorgaben sind in unserem Landkreis nicht flächendeckend erfüllt. Das Gesetz schafft m.E. ein Instrument, dessen Voraussetzungen durch eine unzulängliche Finanzierung des ÖPNV-Grundangebots vereitelt werden. Zunächst wäre ÖPNV-Ausbau im Sinne der Mobilitätsgarantie zu betreiben, bevor ÖPNV-Zusatzangebote ggfs. durch eine Mobilitätsabgabe finanziert werden können. Etwaige zusätzliche finanzielle Belastungen der Einwohnerinnen und Einwohner müssen mit echten Quantitäts- und Qualitätssteigerungen im ÖPNV einhergehen; anderenfalls wird dieses Finanzierungsinstrument nicht auf eine gesellschaftliche Akzeptanz stoßen. Aus diesen Gründen werde ich dem Kreistag nicht in absehbarer Zeit vorschlagen, einen Mobilitätspass oder eine Mobilitätsabgabe einzuführen. Ein attraktiver und vor allem moderner ÖPNV ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV wird maßgeblich vom weiteren Angebotsausbau abhängen, dieser wiederum von der Ressourcenfrage. Für den Angebotsausbau für Bus und Schiene benötigen wir ausreichende Finanzierungsmittel und auch die Planbarkeit der Finanzierungsmöglichkeiten, denn wir haben einen sehr großen Finanzbedarf, sowohl für den Erhalt des aktuellen ÖPNV-Angebots als auch für den weiteren Ausbau. Was den laufenden Betrieb anbetrifft, erwarten wir vom Land, dass es nun endlich seine Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlöst und entsprechend der grundsätzlichen Verständigung auch tatsächlich in die Finanzierung des von uns bezahlten SPNV im OEG-Linienbündel einsteigt. Hier laufen die Gespräche. Mit dem Einstieg des Landes würde sich der Defizitausgleich beim laufenden Betrieb verringern und die betroffenen Kommunen und der Kreis entlastet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies waren Themen, die von außen auf den Kreis und somit auf die kommenden Haushalte einwirken. Ein Thema, was uns alle global aber auch speziell im Kreis in den kommenden Jahren weiterhin beschäftigen wird, ist der | ||
;''6. Klimaschutz'' | ;''6. Klimaschutz'' | ||
''Der Klimaschutz bleibt wichtige Aufgabe aber auch Herausforderung für den Kreis, gerade vor dem sehr schwierigen finanziellen Umfeld. Der Gesamtprozess zur Steuerung der klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2035 wird weitergehen und im fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept des Kreises ist die Thematik Klimaneutralität im Kreisgebiet als Aufgaben- und Zielstellung genannt. Ein Schwerpunkt wird die Umsetzung der energetischen Sanierungsfahrpläne in den kommenden Jahren sein. Die Maßnahmen im engeren Sinne umfassen wesentliche Verbesserungen an Dächern, Fassaden und Fenstern sowie an den Heizungs- und Lüftungsanlagen unserer Schul- und Verwaltungsgebäude. Letztlich bleibt die Entscheidung über die Aufnahme der Planung und deren Ausführung bzw. Umsetzung bei jeder einzelnen Baumaßnahme alleine aufgrund des voraussichtlichen Bauvolumens in der Hand der politischen Gremien. Bei einem geschätzten Gesamtvolumen in dreistelliger Millionenhöhe gilt es, klug abzuwägen, welche Maßnahmen angegangen werden sollen. Wie wirken sich nun all diese Entwicklungen konkret auf unseren Haushaltsentwurf 2025 aus? An dieser Stelle nur ganz wenige Zahlen. Wir werden in den kommenden Ausschussrunden – wie immer – detailliert die einzelnen Bereiche erläutern. Um die gesetzlich vorgegebene Mindestliquidität Ende 2025 zu erreichen, ist im Entwurf ein positives ordentliches Ergebnis von 16,5 Millionen Euro vorgesehen. Um dies zu erreichen, mussten 397 Millionen Euro an Kreisumlageaufkommen eingestellt werden. Dies entspricht einer Steigerung des Hebesatzes um 5,25 Prozentpunkte auf 32,75 Prozentpunkte. Zwei Punkte möchte ich herausgreifen, die den Haushalt 2025 maßgeblich belasten: - Zwangsläufige Mehrbedarfe im Sozialetat von rund 30 Millionen Euro – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. - Verlustabdeckung GRN Kliniken in Höhe von 20 Millionen Euro zuzüglich des überplanmäßigen Aufwands aus dem Jahr 2024 von 9,1 Millionen Euro, der die Ausgangsbasis der Liquidität entsprechend belastet hat – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. Auch wenn ich heute wiederholt von Prozentpunkten Kreisumlage gesprochen haben, ist maßgebend welches Kreisumlageaufkommen in Euro sich dahinter sich verbirgt. Der Kreisumlagehebesatz ist lediglich ein Faktor. Viel entscheidender ist das zu Grunde liegende Steueraufkommen der kreisangehörigen Kommunen und die Systematik des Finanzausgleichs. Der Finanzausgleich hat zum Ziel landesweit einen Ausgleich zwischen steuerstarken und steuerschwachen Kommunen und Landkreisen zu schaffen. Dies bedeutet konkret: Steigt die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen im zweitvorangegangen Jahr als Basis für die aktuelle Berechnung, steigt zwar auf der einen Seite das Kreisumlageaufkommen bei gleichbleibendem Hebesatz aber auf der anderen Seite steigt auch die Steuerkraft des Kreises und dadurch reduzieren sich z.B. die Schlüsselzuweisungen des Landes an den Kreis. Deshalb ist es wichtig, wenn man von Veränderung beim Kreisumlageaufkommen spricht, den gesamten Finanzausgleich miteinzubeziehen. Wir haben 2025 ein Investitionsvolumen beim Kreis und EBVIT in Höhe von 43 Millionen Euro aufgelegt und werden dies mit rd. 35 Millionen Euro an Kreditaufnahmen finanzieren, was letztlich zu einem voraussichtlichen Schuldenstand Ende 2025 von 149 Millionen Euro führen wird. Einen Blick in die Glaskugel „Finanzplanung“ möchte ich heute noch nicht werfen. Dies werden wir uns bei der Beratung über den finalen Haushaltsplan gemeinsam näher anschauen. | ''Der Klimaschutz bleibt wichtige Aufgabe aber auch Herausforderung für den Kreis, gerade vor dem sehr schwierigen finanziellen Umfeld. Der Gesamtprozess zur Steuerung der klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2035 wird weitergehen und im fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept des Kreises ist die Thematik Klimaneutralität im Kreisgebiet als Aufgaben- und Zielstellung genannt. Ein Schwerpunkt wird die Umsetzung der energetischen Sanierungsfahrpläne in den kommenden Jahren sein. Die Maßnahmen im engeren Sinne umfassen wesentliche Verbesserungen an Dächern, Fassaden und Fenstern sowie an den Heizungs- und Lüftungsanlagen unserer Schul- und Verwaltungsgebäude. Letztlich bleibt die Entscheidung über die Aufnahme der Planung und deren Ausführung bzw. Umsetzung bei jeder einzelnen Baumaßnahme alleine aufgrund des voraussichtlichen Bauvolumens in der Hand der politischen Gremien. Bei einem geschätzten Gesamtvolumen in dreistelliger Millionenhöhe gilt es, klug abzuwägen, welche Maßnahmen angegangen werden sollen. Wie wirken sich nun all diese Entwicklungen konkret auf unseren Haushaltsentwurf 2025 aus? An dieser Stelle nur ganz wenige Zahlen. Wir werden in den kommenden Ausschussrunden – wie immer – detailliert die einzelnen Bereiche erläutern. Um die gesetzlich vorgegebene Mindestliquidität Ende 2025 zu erreichen, ist im Entwurf ein positives ordentliches Ergebnis von 16,5 Millionen Euro vorgesehen. Um dies zu erreichen, mussten 397 Millionen Euro an Kreisumlageaufkommen eingestellt werden. Dies entspricht einer Steigerung des Hebesatzes um 5,25 Prozentpunkte auf 32,75 Prozentpunkte. Zwei Punkte möchte ich herausgreifen, die den Haushalt 2025 maßgeblich belasten: - Zwangsläufige Mehrbedarfe im Sozialetat von rund 30 Millionen Euro – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. - Verlustabdeckung GRN Kliniken in Höhe von 20 Millionen Euro zuzüglich des überplanmäßigen Aufwands aus dem Jahr 2024 von 9,1 Millionen Euro, der die Ausgangsbasis der Liquidität entsprechend belastet hat – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. Auch wenn ich heute wiederholt von Prozentpunkten Kreisumlage gesprochen haben, ist maßgebend welches Kreisumlageaufkommen in Euro sich dahinter sich verbirgt. Der Kreisumlagehebesatz ist lediglich ein Faktor. Viel entscheidender ist das zu Grunde liegende Steueraufkommen der kreisangehörigen Kommunen und die Systematik des Finanzausgleichs. Der Finanzausgleich hat zum Ziel landesweit einen Ausgleich zwischen steuerstarken und steuerschwachen Kommunen und Landkreisen zu schaffen. Dies bedeutet konkret: Steigt die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen im zweitvorangegangen Jahr als Basis für die aktuelle Berechnung, steigt zwar auf der einen Seite das Kreisumlageaufkommen bei gleichbleibendem Hebesatz aber auf der anderen Seite steigt auch die Steuerkraft des Kreises und dadurch reduzieren sich z.B. die Schlüsselzuweisungen des Landes an den Kreis. Deshalb ist es wichtig, wenn man von Veränderung beim Kreisumlageaufkommen spricht, den gesamten Finanzausgleich miteinzubeziehen. Wir haben 2025 ein Investitionsvolumen beim Kreis und EBVIT in Höhe von 43 Millionen Euro aufgelegt und werden dies mit rd. 35 Millionen Euro an Kreditaufnahmen finanzieren, was letztlich zu einem voraussichtlichen Schuldenstand Ende 2025 von 149 Millionen Euro führen wird. Einen Blick in die Glaskugel „Finanzplanung“ möchte ich heute noch nicht werfen. Dies werden wir uns bei der Beratung über den finalen Haushaltsplan gemeinsam näher anschauen.'' | ||
;''Liebe Kreisrätinnen und Kreisräte,'' | ;''Liebe Kreisrätinnen und Kreisräte,'' | ||
;''meine sehr geehrten Damen und Herren,'' | ;''meine sehr geehrten Damen und Herren,'' | ||
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''Vielen Dank!'' | ''Vielen Dank!'' | ||
(Landrat Stefan Dallinger auf der Kreistagssitzung, 22.10.2024, Weinheim) | (Landrat Stefan Dallinger auf der Kreistagssitzung, 22.10.2024, Weinheim / - Es gilt das gesprochene Wort -) | ||
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Version vom 24. Oktober 2024, 01:04 Uhr
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 18. Oktober 2024]