Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus phenixxenia.org
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Wolf-Dieter Batz (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Wolf-Dieter Batz (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:
|vorwärts=Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben
|vorwärts=Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben
}}
}}


== Text ==
== Text ==

Version vom 19. Februar 2015, 11:55 Uhr

Zurück

Übersicht

Vorwärts

Text

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  2. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
  3. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Herkunft

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland