Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben: Unterschied zwischen den Versionen

Aus phenixxenia.org
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „#Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnu…“)
 
K
 
Zeile 1: Zeile 1:
 +
[[Kategorie:Good-progress]]
 +
[[Kategorie:Law-factories]]
 +
{{SeitenNavigation1
 +
|hoch=Bubble_Lawfactories_interim_white.png
 +
|links=xx_left.png
 +
|rechts=xx_right.png
 +
|übersicht=Grundrechte
 +
|zurück=Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt
 +
|vorwärts=Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote
 +
}}
 +
 
#Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
 
#Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
 
#Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
 
#Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Aktuelle Version vom 25. Februar 2015, 20:41 Uhr

Zurück

Übersicht

Vorwärts

  1. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  2. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.