Recht auf Asyl (Gisela Kibele 2017): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 56: | Zeile 56: | ||
− | :[[Datei:Flugzeug-wolken.jpg| | + | :[[Datei:Flugzeug-wolken.jpg|300px]] |
+ | |||
− | |||
Version vom 11. März 2017, 14:25 Uhr
- Wir leben in einem geordneten, sicheren Land, in dem die Menschenrechte jedes einzelnen
- beachtet und geschützt werden; das Recht auf Leben, Unversehrtheit, Eigentum und Freiheit.
- Das ist ein Grund für Dankbarkeit.
- In vielen anderen Ländern der Welt leben Menschen in Not und unter permanenter Bedrohung
- des Lebens und der Freiheit. Wenn Menschen aus solchen Ländern zu uns kommen und um Schutz
- bitten, steht ihnen gemäß unserer Verfassung das Recht auf Asyl zu.
- Wir gewähren den Schutzsuchenden lebensnotwendige Zuwendungen in Form von Nahrung, einem Dach
- über dem Kopf und gesundheitlicher Fürsorge sowie einem Handgeld zur persönlichen Verfügung,
- womit ein Zugang zu unserer Gesellschaft offen steht.
- Leider geht eine Eingliederung nicht immer reibungslos vonstatten, wenn Erwartungen und
- persönliche Interessen von der Realität in unserem Land abweichen. Wenn nun ein Mensch,
- der unter den genannten Bedingungen unter dem besonderen Schutz unserer Gemeinschaft steht,
- zur Durchsetzung eigener weitergehender Interessen andere Menschen oder Teile der Gesell-
- schaft betrügt, beraubt oder angreift, stellt er sich außerhalb der Schutzwürdigkeit.
- Es ist unserem Staat und seinen Bürgern nicht zuzumuten, einen Menschen zu schützen und
- zu unterhalten, der weder die Regeln des Zusammenlebens noch die Menschenwürde anderer
- achtet und sich darüber hinwegsetzt.
Rechte
© 8. August 2016 Gisela Kibele www.vivit944