Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 5.12.2024 B
„Nach wie vor gibt es im Rhein-Neckar-Kreis lediglich ein positiv auf das ASP-Virus getestetes Wildschwein – unser Schutzkonzept scheint also aufzugehen. Aus diesem Grund können nun auch in der Sperrzone II wieder Wildschweine gejagt werden. Auch dies ist ein wichtiger Aspekt der Seuchenbekämpfung. Denn um die ASP-Maßnahmen langfristig wieder aufheben zu können, ist auch die Reduktion des Schwarzwildbestands in der Sperrzone II erforderlich. Der Blick über die Landesgrenze in den Kreis Bergstraße zeigt, dass das Seuchengeschehen in der Region nach wie vor dynamisch ist. Das EU-Recht lässt Lockerungen weiterer Maßnahmen nicht zu. Es gilt nach wie vor, die Wildschweine nicht aus ihren Revieren zu vertreiben, um die Seuche nicht zu verschleppen.“ (Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 5. Dezember 2024]