Pressecodex
Version vom 15. Januar 2016, 08:47 Uhr von Wolf-Dieter Batz (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Law-factories {{SeitenNavigation1 |hoch=xx_up.png |links=xx_left.png |rechts=xx_right.png |übersicht=Was können wir tun? |zurück=Pressecodex …“)
- Pressekodex des Deutschen Presserats
- "Grundlage für die Beurteilung der von Lesern eingereichten Beschwerden sind die Publizistischen Grundsätze, der Pressekodex. Er enthält 16 Ziffern, die Maßstäbe hinsichtlich der Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens festlegen. Mit ihnen wird die Wahrung der Berufsethik sichergestellt. Ergänzende Richtlinien bieten darüber hinaus praktische Hilfen, um in der redaktionellen Praxis auftretende Fragen zu beurteilen." (aus der Internetpräsenz)
Präambel Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Ziffer 2 – Sorgfalt Ziffer 3 - Richtigstellung Ziffer 4 – Grenzen der Recherche Ziffer 5 – Berufsgeheimnis Ziffer 6 – Trennung von Tätigkeiten Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit Ziffer 9 – Schutz der Ehre Ziffer 10 – Religion, Weltanschauung, Sitte Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz Ziffer 12 – Diskriminierungen Ziffer 13 – Unschuldsvermutung Ziffer 14 – Medizin-Berichterstattung Ziffer 15 – Vergünstigungen Ziffer 16 – Rügenveröffentlichung