Agenten für Spezialeinsätze (Anhang B zu FM 30-31)
Es kann vorkommen, dass die Regierungen der Gastländer gegenüber dem Kommunismus oder der kommunistisch inspirierten Unterwanderung Passivität oder Unentschlossenheit zeigen und gemäß den Einschätzungen der US-Geheimdienste mit ungenügender Schlagkraft reagieren. Meist entstehen solche Situationen, wenn die Aufständischen zeitweilig auf Gewalt verzichten und sich somit einen Vorteil zu verschaffen hoffen, da sich die Führungskräfte des Gastlandes in falscher Sicherheit wähnen. In solchen Fällen sollten dem US-Militärgeheimdienst alle Mittel zur Verfügung stehen, gezielte Operationen zu starten, die sowohl die Regierungen der Gastländer als auch die Öffentlichkeit von der Gefahr einer Rebellion und der Notwendigkeit eines Gegenangriffs überzeugen.
Zu diesem Zweck sollte der US-Militärgeheimdienst alles daransetzen, Agenten mit Spezialaufträgen in die aufständische Bewegung einzuschleusen, welche die Aufgabe haben, spezielle Aktionsgruppen innerhalb der radikaleren Elemente der Bewegung zu bilden. Entsteht eine der oben genannten Situationen, sollten diese durch den US-Militärgeheimdienst kontrollierten Gruppen eingesetzt werden, umje nach Lage des Falls entweder gewaltfrei oder auch gewaltsam einzugreifen. Diese Operationen können solche beinhalten, die in FM 30—3 1 als Phasen II und III eines Aufstandes bezeichnet werden.
In Fällen, in denen ein erfolgreiches Einschleusen solcher Agenten in die Führungsriege der Rebellen nicht durchgeführt werden konnte, kann es, um die oben genannten Ziele zu erreichen, hilfreich sein, die Mitarbeit extrem links gerichteter Organisationen für eigene Zwecke zu nutzen.