Sinsheimer Förderprogramm für Balkonkraftwerke 2023 - Häufig gestellte Fragen

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Förderprogramm für Balkonkraftwerke
Meine Anlage ist vor dem 01.07. bestellt, gekauft oder installiert worden. Kann ich einen Antrag auf Förderung stellen? Nein. Das Förderprogramm ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Der Gemeinderat möchte dadurch Bürger motivieren, sich mit Erneuerbaren Energien zu beschäftigen. Vorhaben, die bereits begonnen oder abgeschlossen sind, sind von der Richtlinie explizit ausgeschlossen. Förderfähig sind Balkonkraftwerke mit einem Rechnungsdatum ab 01.07.2023.
Wieso stelle ich am Ende einen Antrag? Kann ich den Antrag vorab einreichen? Nein. Die Stadt Sinsheim bezuschusst die Maßnahme in der Reihenfolge der vollständig eingereichten Unterlagen. Der Ablauf lässt sich wie folgt grob skizzieren: Balkonkraftwerk kaufen, installieren, beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister melden, Antrag ausfüllen und mit entsprechenden Nachweisen bei der Stadt einreichen. Mieter müssen zusätzlich eine Bestätigung des Vermieters beilegen.

Für Wohngeldberechtigte und Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins gelten andere Voraussetzungen: Sie können Ihre Maßnahme anmelden und das Geld reservieren.

Bei der Meldung beim Netzbetreiber kommt es zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Kann ich den Antrag trotzdem einreichen? Ja. Bitte legen Sie Ihr Meldeformular und die Bestätigungsmail des Netzbetreibers über den Erhalt Ihrer E-Mail dem Antrag bei.
Wie viele Anträge sind schon eingegangen? Lohnt es sich für mich noch? Es stehen 15.000 Euro im Fördertopf zur Verfügung. Dies bedeutet, dass eine Bezuschussung von 75 Maßnahmen möglich ist. Mit dem Gemeinderat ist vereinbart, dass es eine Meldung geben wird, wenn die Hälfte der finanziellen Mittel abgeschöpft wurde. Dies wird auch im Stadtanzeiger und auf der Homepage kommuniziert werden. Generell gilt, dass Maßnahmen gefördert werden, solange im Haushalt Mittel für das vorliegende Förderprogramm zur Verfügung stehen. Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der Stadt Sinsheim. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.
Wo finde ich die Richtlinie und den Antrag? Alle Informationen zum Förderprogramm, den nötigen Dokumenten und Informationsmaterial können Sie auf der städtischen Homepage einsehen: www.sinsheim.de/wirtschaft-bauen-umwelt/umwelt/energieberatung. Darüber hinaus ist der Antrag auf Förderung im Rathaus als Vordruck erhältlich.

Rückfragen zum Förderprogramm beantwortet die Klimaschutzmanagerin der Stadt Stefanie Kalla, E-Mail klimaschutz@sinsheim.de, Telefon 07261 404-812.