Kreistag RhN 22.10.2024 Haushaltsentwurf:Landrat Dallinger 4. Unterbringung von Flüchtlingen und Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern für Geflüchtete

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Landrat Stefan Dallinger auf der Kreistagssitzung, 22.10.2024, Weinheim

- Es gilt das gesprochene Wort -

Quadratur des Kreises
1. Standards und Konnexität
2. Entlastungsallianz
3. Finanzierung Kliniken
4. Unterbringung von Flüchtlingen
5. Landesmobilitätsgesetz
6. Klimaschutz
Liebe Kreisrätinnen und Kreisräte
Landrat Dallinger (l.) mit Verwaltungs- und Schuldezernent Ulrich Bäuerlein
4. Unterbringung von Flüchtlingen und Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern für Geflüchtete

Auch wenn sich die Lage im Bereich der Flüchtlingsunterbringung nach den starken Zugängen 2022 und 2023 etwas entspannter darstellt, ist und bleibt es eine staatliche Aufgabe, und die Forderung der kommunalen Familie ist ganz klar: Alle Flucht induzierten Aufwendungen sind entsprechend zu erstatten. Hier ziehen sich die Abrechnungen der letzten Jahre regelmäßig über mehrere Jahre hin. So wird dieses Jahr die Spitzabrechnung bei der vorläufigen Unterbringung für das Jahr 2019 abgeschlossen, also erst 5 Jahre später. Auch wenn hier Vorgriffsund Abschlagszahlungen geleistet werden, summieren sich die Rückstände auf einen Betrag von derzeit 17 Millionen Euro erheblich an und belasten natürlich die Liquidität des Kreises entsprechend. Mir ist es an dieser Stelle aber nach wie vor sehr wichtig, die Kosten voll ersetzt zu bekommen, auch wenn der zeitliche Verzug die Kassenlage des Kreises belastet. Zu unterscheiden von der Unterbringung der Flüchtlinge und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Leistungen für Geflüchtete nach den Sozialgesetzbüchern. Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 ist vorgesehen, einen neuen Sonderlastenausgleich in das Finanzausgleichsgesetz zur Förderung der kommunalen Aufgabenerfüllung im Bereich Flucht und Migration aufzunehmen. Über die Höhe eines solchen „Topfes“ liegen die Meinungen zwischen den Kommunalen Landesverbänden und dem Land jedoch noch weit auseinander. Derzeit wird ein kommunaler Bedarf von rund 1,2 Milliarden Euro gesehen, den selbst die Weiterleitung der vollen Bundesbeteiligung von rund 229 Millionen Euro wie im Jahr 2024 nicht abdecken würde – vorgesehen ist bisher im Übrigen nur die hälftige Weitergabe. Die weiteren Verhandlungen werden wir aufmerksam verfolgen und Veränderungen ggf. noch in den endgültigen Haushalt aufnehmen.