Kreistag RhN 22.10.2024 Haushaltsentwurf:Landrat Dallinger 6. Klimaschutz

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Landrat Stefan Dallinger auf der Kreistagssitzung, 22.10.2024, Weinheim

- Es gilt das gesprochene Wort -

Quadratur des Kreises
1. Standards und Konnexität
2. Entlastungsallianz
3. Finanzierung Kliniken
4. Unterbringung von Flüchtlingen
5. Landesmobilitätsgesetz
6. Klimaschutz
Liebe Kreisrätinnen und Kreisräte
Landrat Dallinger (l.) mit Verwaltungs- und Schuldezernent Ulrich Bäuerlein
6. Klimaschutz

Der Klimaschutz bleibt wichtige Aufgabe aber auch Herausforderung für den Kreis, gerade vor dem sehr schwierigen finanziellen Umfeld. Der Gesamtprozess zur Steuerung der klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2035 wird weitergehen und im fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept des Kreises ist die Thematik Klimaneutralität im Kreisgebiet als Aufgaben- und Zielstellung genannt. Ein Schwerpunkt wird die Umsetzung der energetischen Sanierungsfahrpläne in den kommenden Jahren sein. Die Maßnahmen im engeren Sinne umfassen wesentliche Verbesserungen an Dächern, Fassaden und Fenstern sowie an den Heizungs- und Lüftungsanlagen unserer Schul- und Verwaltungsgebäude. Letztlich bleibt die Entscheidung über die Aufnahme der Planung und deren Ausführung bzw. Umsetzung bei jeder einzelnen Baumaßnahme alleine aufgrund des voraussichtlichen Bauvolumens in der Hand der politischen Gremien. Bei einem geschätzten Gesamtvolumen in dreistelliger Millionenhöhe gilt es, klug abzuwägen, welche Maßnahmen angegangen werden sollen. Wie wirken sich nun all diese Entwicklungen konkret auf unseren Haushaltsentwurf 2025 aus? An dieser Stelle nur ganz wenige Zahlen. Wir werden in den kommenden Ausschussrunden – wie immer – detailliert die einzelnen Bereiche erläutern. Um die gesetzlich vorgegebene Mindestliquidität Ende 2025 zu erreichen, ist im Entwurf ein positives ordentliches Ergebnis von 16,5 Millionen Euro vorgesehen. Um dies zu erreichen, mussten 397 Millionen Euro an Kreisumlageaufkommen eingestellt werden. Dies entspricht einer Steigerung des Hebesatzes um 5,25 Prozentpunkte auf 32,75 Prozentpunkte. Zwei Punkte möchte ich herausgreifen, die den Haushalt 2025 maßgeblich belasten: - Zwangsläufige Mehrbedarfe im Sozialetat von rund 30 Millionen Euro – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. - Verlustabdeckung GRN Kliniken in Höhe von 20 Millionen Euro zuzüglich des überplanmäßigen Aufwands aus dem Jahr 2024 von 9,1 Millionen Euro, der die Ausgangsbasis der Liquidität entsprechend belastet hat – entspricht 2,5 Prozentpunkte Kreisumlage. Auch wenn ich heute wiederholt von Prozentpunkten Kreisumlage gesprochen haben, ist maßgebend welches Kreisumlageaufkommen in Euro sich dahinter sich verbirgt. Der Kreisumlagehebesatz ist lediglich ein Faktor. Viel entscheidender ist das zu Grunde liegende Steueraufkommen der kreisangehörigen Kommunen und die Systematik des Finanzausgleichs. Der Finanzausgleich hat zum Ziel landesweit einen Ausgleich zwischen steuerstarken und steuerschwachen Kommunen und Landkreisen zu schaffen. Dies bedeutet konkret: Steigt die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen im zweitvorangegangen Jahr als Basis für die aktuelle Berechnung, steigt zwar auf der einen Seite das Kreisumlageaufkommen bei gleichbleibendem Hebesatz aber auf der anderen Seite steigt auch die Steuerkraft des Kreises und dadurch reduzieren sich z.B. die Schlüsselzuweisungen des Landes an den Kreis. Deshalb ist es wichtig, wenn man von Veränderung beim Kreisumlageaufkommen spricht, den gesamten Finanzausgleich miteinzubeziehen. Wir haben 2025 ein Investitionsvolumen beim Kreis und EBVIT in Höhe von 43 Millionen Euro aufgelegt und werden dies mit rd. 35 Millionen Euro an Kreditaufnahmen finanzieren, was letztlich zu einem voraussichtlichen Schuldenstand Ende 2025 von 149 Millionen Euro führen wird. Einen Blick in die Glaskugel „Finanzplanung“ möchte ich heute noch nicht werfen. Dies werden wir uns bei der Beratung über den finalen Haushaltsplan gemeinsam näher anschauen.

Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 23. Oktober 2024]