Kreistag RhN 22.10.2024 Haushaltsentwurf:Landrat Dallinger 5. Landesmobilitätsgesetz
- Landrat Stefan Dallinger auf der Kreistagssitzung, 22.10.2024, Weinheim
- - Es gilt das gesprochene Wort -
- 5. Landesmobilitätsgesetz
Kommen wir zum ÖPNV, bei dem Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinandergehen. Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes trifft unter anderem eigene Regelungen zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge zur Umsetzung der EU-Richtlinie Clean Vehicles Directive sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetzes. Aktuell ist Baden-Württemberg als einziges Flächenbundesland (neben Berlin) noch nicht der sogenannten Branchenvereinbarung zur Verrechnung von Beschaffungsquoten zwischen verschiedenen Auftraggebern beigetreten. Der Gesetzesentwurf sieht lediglich die Möglichkeit der Verrechnung von Beschaffungsquoten zwischen Aufgabenträgern in Baden-Württemberg auf bilateraler Basis vor und verhindert faktisch die Zusammenarbeit mit Auftraggebern, die nicht in Baden-Württemberg angesiedelt sind. Damit wird die länderübergreifende Struktur von Verkehrsverbünden, wie z.B. des Verkehrsverbundes Rhein- Neckar nicht berücksichtigt. Eine solche Regelung wird aber nicht benötigt, wenn sich auch das Land Baden-Württemberg der Branchenvereinbarung anschließt. Der Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes sieht erstmals die Möglichkeit vor, eine Mobilitätsabgabe, d.h. das freiwillige Instrument des sog. Mobilitätspasses einzuführen. Vor Einführung eines Mobilitätspasses wird aber zunächst ein bestimmtes Mindestmaß an Angebot benötigt. Bekanntermaßen koppelt die Landesregierung das Verdopplungsziel im ÖPNV maßgelblich an die Mobilitätsgarantie. Dabei weisen die Kommunalen Landesverbände regelmäßig darauf hin, dass das Land in der primären Finanzierungsverpflichtung für die Ausbaumaßnahmen steht, welche die Landesregierung als Standards im Rahmen der Mobilitätsgarantie im Koalitionsvertrag gesetzt hat. In einem Flächenlandkreis, wie dem Rhein-Neckar-Kreis mit unterschiedlichen Teilräumen, ist die Einführung durchaus schwierig, insbesondere, weil die Angebotsqualität beim ÖPNV unterschiedlich ist. Die Vorgaben sind in unserem Landkreis nicht flächendeckend erfüllt. Das Gesetz schafft m.E. ein Instrument, dessen Voraussetzungen durch eine unzulängliche Finanzierung des ÖPNV-Grundangebots vereitelt werden. Zunächst wäre ÖPNV-Ausbau im Sinne der Mobilitätsgarantie zu betreiben, bevor ÖPNV-Zusatzangebote ggfs. durch eine Mobilitätsabgabe finanziert werden können. Etwaige zusätzliche finanzielle Belastungen der Einwohnerinnen und Einwohner müssen mit echten Quantitäts- und Qualitätssteigerungen im ÖPNV einhergehen; anderenfalls wird dieses Finanzierungsinstrument nicht auf eine gesellschaftliche Akzeptanz stoßen. Aus diesen Gründen werde ich dem Kreistag nicht in absehbarer Zeit vorschlagen, einen Mobilitätspass oder eine Mobilitätsabgabe einzuführen. Ein attraktiver und vor allem moderner ÖPNV ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV wird maßgeblich vom weiteren Angebotsausbau abhängen, dieser wiederum von der Ressourcenfrage. Für den Angebotsausbau für Bus und Schiene benötigen wir ausreichende Finanzierungsmittel und auch die Planbarkeit der Finanzierungsmöglichkeiten, denn wir haben einen sehr großen Finanzbedarf, sowohl für den Erhalt des aktuellen ÖPNV-Angebots als auch für den weiteren Ausbau. Was den laufenden Betrieb anbetrifft, erwarten wir vom Land, dass es nun endlich seine Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlöst und entsprechend der grundsätzlichen Verständigung auch tatsächlich in die Finanzierung des von uns bezahlten SPNV im OEG-Linienbündel einsteigt. Hier laufen die Gespräche. Mit dem Einstieg des Landes würde sich der Defizitausgleich beim laufenden Betrieb verringern und die betroffenen Kommunen und der Kreis entlastet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies waren Themen, die von außen auf den Kreis und somit auf die kommenden Haushalte einwirken. Ein Thema, was uns alle global aber auch speziell im Kreis in den kommenden Jahren weiterhin beschäftigen wird, ist der
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 23. Oktober 2024]